Kinderreisepass

Kindereisepässe sind Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke). Kinderreisepässe sind 6 Jahre, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig. Die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist. Unabhängig davon, kann ein Kinderreisepass jederzeit aktualisiert werden. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind selbst auf dem Pass unterschreiben. Bei der Beantragung müssen beide sorgeberechtigten anwesend sein oder ggf. zustimmen. Ist eine der sorgeberechtigten Personen verhindert, so kann die Zustimmung schriftlich erfolgen. (siehe Formular unten)

Formular: Zustimmung zur Ausstellung eines Personalausweises/Reisepass/Kinderreisepass

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