Einwohnermeldeamt

Zuständigkeiten

  • An- und Ummeldungen, sowie Abmeldungen ins Ausland
  • Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, Kinderreisepässen und vorläufigen Dokumenten
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (bis zum 18. Lebensjahr)
  • Beantragung Auskunfts- oder Übermittlungssperren
  • Beglaubigungen von Dokumenten (außer Personenstandsurkunden)
  • Auskunft über die Steueridentifikationsnummer
  • Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Ehescheidungen
  • Anmelden des Nebenwohnsitzes

Hinweise

  • Sprechzeiten können auch vereinbart werden zu den nicht öffentlichen Zeiten.
  • Für Lohnsteuerangelegenheiten ist seit dem 01.01.2011 das Finanzamt zuständig.
  • Kinderausweise werden durch den Kinderreisepass ersetzt.
  • Eine Eintragung der Kinder ist in Reisepässen der Eltern nicht mehr möglich.
  • Für Reisen ins Ausland braucht jede Person ein eigenes Dokument.
  • Für einen Reisepass ist der Fingerabdruck ab 6 Jahren Pflicht.
  • Abmeldungen gibt es nicht mehr.
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Unterlagen für eine An- bzw. Ummeldung

  • Mietvertrag, bzw. Bestätigung des Eigentümers über den Einzug oder Eigentumsnachweis
  • Personalausweis und wenn vorhanden den Reisepass, bei Kindern den Kinderreisepass
  • bei Kindern, wo die Eltern gemeinsames Sorgerecht haben, die Zustimmung des Partners, wenn nur eine sorgeberechtigte Person vor Ort ist
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