Betreuung in den Kindertagesstätten ab 01. März 2021
Die Betreuung in den Kindertagesstätten geht ab 01. März 2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb über.
Für die zu betreuenden Kinder ist durch die Sorgeberechtigten vor Beginn der Betreuung nach dem 28. Februar 2021 einmalig die Erklärung verpflichtend zu unterschreiben und abzugeben, dass sie ihr Kind/ ihre Kinder jeden Tag frei von einschlägigen COVID 19- Symptomen an die Kita übergeben. Durch die tatsächliche Übergabe der Kinder erfolgt dann die Erklärung zur Symptomfreiheit.
INFORMATIONEN ZUM CORONAVIRUS
Verwaltung:
Ab sofort bleibt die Stadtverwaltung für den öffentlichen Besucherverkehr nur beschränkt erreichbar. Die Sprechzeiten gelten auch weiterhin in der Stadtverwaltung.
Zugang erhalten Sie, wenn Sie vorher telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbart haben.
Einen Termin können Sie direkt beim bekannten Ansprechpartner oder über die zentrale Rufnummer 03537 276-5 bzw. über info@jessen.de erfragen.
Darüber hinaus bitten wir darum, dass zum vereinbarten Terminen nur diejenigen in der Verwaltung erscheinen, die selbst ein Anliegen haben. Zusätzliche Personen, z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannten etc., sind nur im Ausnahmefall mitzubringen (bspw. notwendige Kinderbetreuung.
Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihr Verständnis.
Schulen
Über aktuelle Änderungen informieren Sie sich bitte zusätzlich den Homepageseiten der Schulen.
https://grundschule-max-lingner.jimdo.com/
https://www.gs-seyda.bildung-lsa.de/
Fünfte Änderung der Neunten Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung hat am 25.02.2021 die Verordnung zur Fünftten Änderung der Neunten Eindämmungsverordnung beschlossen, die am 01.03.2021 in Kraft trat. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 10. März 2021 außer Kraft. Friseure können unter strengen Hygiene-Auflagen bereits ab 1. März wieder öffnen. Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt werden ebenfalls ab 1. März in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen schrittweise öffnen. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter: Erlaubt sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Weiterlesen
Seit dem 11.01.2021 gilt die Allgemeinverfügung Nr. 01/2021. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der Geltungsdauer der 9. SARS-CoV-2-EindV ist die Allgemeinverfügung Nr. 01/2021 vom 08. Januar 2021, geändert durch die Allgemeinverfügung vom 29. Januar 2021 zu verlängern, so dass diese erst mit Ablauf des 10. März 2021 außer Kraft tritt. Weiterlesen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes trat am 14.01.2021 in Kraft und führt zu einer Verschärfung der Testpflicht. Personen, die aus Risikogebieten einreisen, in denen besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, müssen bereits vor der Einreise nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Für Einreisende aus sonstigen Risikogebieten gilt, dass sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise einen Test durchgeführt haben müssen. Weiterlesen
Weitere Informationen zum Thema sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Quelle: LK Wittenberg
Ältere Informationen zum Informationen zum Coronavirus finden Sie im Archiv.