Dabei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Ersten Kapitel des BauGB, Allgemeines Städtebaurecht sowie Verfahren städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anwendung finden.

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden.
Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Stadt Jessen (Elster) geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Die Stadt Jessen (Elster) legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten

Die Stadt Jessen (Elster) vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Michael Jahn, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster), Email: info@jessen.de, Telefon: 03537 2655, Fax: 03537 265610 verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Bauamt,Bauleitplanung, Telefon: 03537 2655, Fax: 03537 265610

Kontaktdaten des Datenschutzkoordinators
Herr Lutz Pallas
Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster)
Email: info@jessen.de
Telefon: 03537 265654
Fax: 03537 265610

2. Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.6) nach den Vorgaben des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortsteilbeiräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 d DS-GVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz BauGB.

4. Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB (vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und des förmlichen Beteiligungsverfahrens). Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies zeigt.

5. Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:
• Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
• personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
• personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

6. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
• dem Stadtrat und den Ortsteilbeiräten der Stadt Jessen (Elster) zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse und der Ortsteilbeiräte),
• höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel,
• Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
• Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB).

7. Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

8. Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

• das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

Das vorgenannte Recht besteht nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und kann auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

9. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO.

Dies ist in Sachsen-Anhalt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg (E-Mail-Adresse: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de).

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