Informationen zum Coronavirus (Archiv)
2021-12-10: Neue Änderung der Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg

Impfaktion mit Moderna-Booster am Wochenende vom 10. bis 12. Dezember 2021
Zahlreiche Arztpraxen im Landkreis Wittenberg beteiligen sich an der Impfaktion zur Entlastung der Impfzentren. Insgesamt sollen an dem Wochenende bis zu 2.400 Dosen verimpft werden. Der Fokus liegt auf Auffrischungsimpfungen mit Moderna, aber auch Erstimpfungen sind möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier (als PDF-Datei)
Hinweis: Die aktualisierten Informationen über Impfzeiten und evtl. weitere Praxen werden noch in der Woche bekanntgegeben.
Corona Testungen direkt in der Jessener Stadtverwaltung (Schloßstraße 11)
Ab Dienstag den 19.10.2021 finden die Corona-Schnelltest direkt in der Jessener Stadtverwaltung (Schloßstraße 11) statt.
Bitte melden Sie sich im Bedarfsfall unter der 03537/2765 telefonisch an oder kommen Sie ohne vorherige Anmeldung dienstags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verwaltung.
Melden Sie sich bitte hiernach am Empfang und unsere Mitarbeiterin Frau Janoske wird Ihnen den weiteren Werdegang kurz erläutern.
Nach wie vor sind bitte die notwendigen Ausweisdokumente für den Identitätsnachweis mitzubringen.
Datum Tag Uhrzeit
19.11.2021 Fr 08:00-12:00
4. Sonderimpfaktionen im Impfzentrum des Landkreises Wittenberg (Mittelfeld 50, 06886 Lutherstadt Wittenberg)
Impfen ohne Termin:
Impfungen werden ohne vorherige Anmeldung zu folgenden Öffnungszeiten angeboten:
Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Im Landkreis Wittenberg wird es in den nächsten Wochen möglich sein, sich direkt vor Ort impfen zu lassen. Der folgenden Liste können Sie entnehmen, an welchen Stationen das Impfteam Halt macht.
Angeboten werden Impfungen mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson oder dem Zweimal-Impfstoff von Biontech. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte sowie Ihren Impfausweis mit.
Impfen auch in Ihrer Nähe - 83 Impfstationen im Landkreis Wittenberg
Impftermine in JESSEN
30.09.2021 - 13:00-15:00 Ruhlsdorf (DGH)
(DGH-Dorfgemeinschaftshaus; FGH –Feuerwehrgerätehäuser)
Impfoffener Samstag:
An den kommenden Samstagen werden Impfungen nach Wahl ohne Terminvereinbarung angeboten.
Samstag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Weiterführende Informationen erhalten Sie hierzu unter https://www.landkreis-wittenberg.de/de/impfzentrum.html
Corona Teststationen vom 06.08.2021 bis 08.08.2021
Auf dem Jessener Schulfestplatz besteht vom 06.08.2021 bis 08.08.2021 die Möglichkeit, einen Corona-Schnelltest durchführen zu lassen. Dazu wird ein Testteam mit mehreren Testern vor Ort sein. Standort ist der rechte Teil des Jessener Schulfestplatzes, auf welchem sonst immer das große Festzelt aufgebaut worden ist.
Die Tester werden am 06.08.2021 und 07.08.2021 jeweils in der Zeit von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie am 08.08.2021 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr vor Ort sein.
Darüber hinaus können Sie am 06.08.2021, am 07.08.2021 und am 08.08.2021 in der Jessener Kindertagesstätte „Koboldmühle“ (Mühlengrund 2, 06917 Jessen (Elster)) jeweils in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr einen kostenfreien Corona-Schnelltest durchführen lassen.
Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
2021-06-29: Beendigung Impfstützpunkt Jessen
Mit 106 Impfungen beendete die Stadt Jessen (Elster) in enger Absprache mit dem Impfzentrum des Landkreises Wittenberg seine Impfaktion in Jessen.
Seit Beginn am 06. April konnten somit an insgesamt 13 Dienstagen über 525 Jessener Bürgerinnen und Bürger der Altersgruppe 80+ und nachfolgend auch 70+ mit Erst- und Zweitimpfung versorgt werden.
Nach eindringlichen Gesprächen, unzähligen Absprachen, Vorgaben und Planungen der organisatorischen Abläufe durch Bürgermeister Michael Jahn und dem Landkreis Wittenberg konnte somit innerhalb der „kommunalen Familie Landkreis Wittenberg“ eine wichtige medizinische Leistung wohnortnah vollzogen werden.
Bürgermeister Michael Jahn bedankte sich persönlich bei der Mitarbeiterin des Landkreises Wittenberg, Frau Susan Könnecke, die jeden Dienstag in Jessen die Termine überwachte und koordinierte.
Ebenfalls einen herzlichen Dank an das mobile Impfteam vor Ort und den Helfern der Bundeswehr. Danke an Herrn Sepp Müller und Herrn Siegfried Borgwardt für die Bereitstellung ihrer Räumlichkeiten der CDU-Kreisgeschäftsstelle /Außenstelle Jessen und der Freistellung ihrer Büroleiterin Ina Jäniche zur Unterstützung des Teams an den Impftagen.
Text/Bilder Anja Richter-Nowak
Bürger, die eine Impfung wünschen, wenden sich bitte an die Hotline 116 117 oder melden sich im Internet: www.impfterminservice.de an.

„Ein kleines Danke kostet nicht viel und dennoch können es sich einige nicht leisten, aber viele schon“
DANKE
Stadtverwaltung ist ab dem 15. Juni 2021 wieder geöffnet
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Stadtverwaltung ist ab dem 15. Juni 2021 wieder für Sie geöffnet –
ohne vorherige Terminvereinbarungen (bisherige Terminvereinbarungen bleiben bestehen).
Folgende Hinweise bitten wir zu beachten:
Zugang erfolgt wieder ausschließlich über den Haupteingang!
Die Sprechzeiten sind:
- Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 18:00 Uhr
Sachsen-Anhalt kann zahlreiche coronabedingte Einschränkungen zurücknehmen
Angesichts des rückläufigen Infektionsgeschehens können die Corona-Beschränkungen in Sachsen-Anhalt weiter gelockert werden. Die Landesregierung hat dazu am 16.06.2021 in Magdeburg die 14. Eindämmungsverordnung beschlossen, die am 17.06.2021 in Kraft getreten ist. Die landesweit stabile 7-Tage-Inzidenz im einstelligen Bereich und auch die Fortschritte der Impfkampagne ermöglichen es jetzt, im Sommer wieder deutlich mehr Freiheiten zu gewähren und Einschränkungen zurückzunehmen. Die neue Eindämmungsverordnung gilt für vier Wochen. Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 35 übersteigen, müssen vor Ort allerdings wieder effektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Quelle: Landkreis Wittenberg
5. Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2
Die folgende Rechtsverordnung wird hiermit als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen (VerkündG) veröffentlicht:
§ 1 Feststellung der Rate der Neuinfektionen
§ 2 Lockerungen und Erleichterungen der Einschränkungen
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Betreuung in den Kindertageseinrichtungen
Die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen erfolgt wieder im Regelbetrieb.
INFORMATIONEN ZUM CORONAVIRUS
Sport
Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien ist in Gruppen bis höchstens 25 Personen, einschließlich des Trainers, erlaubt.
Der Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports in geschlossenen Räumen ist ohne Vorgabe der Gruppengröße gestattet. Die Zahl der Personen ist auf eine Person je angefangene 20 Quadratmeter begrenzt. Vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitsnachweise.
Die Nutzung der Umkleiden und Duschen in den Sporteinrichtungen ist wieder möglich.
Die Vereine können sich anmelden und im Rahmen der Einschränkungen den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen. Weitere Absprachen, Fragen o. Ä. können mit dem Fachbereich Schulen geklärt werden.
Wir freuen uns, dass trotz der Inzidenz die 2. Rechts-VO des Landkreises diese Möglichkeiten für den Sport gewährleistet.
Bürgermeister Michael Jahn
Ausleihe in der Stadtbibliothek Jessen ab dem 11. März 2021
Ab dem 11. März 2021 ist eine eingeschränkte Ausleihe nach vorheriger telefonischer Anmeldung in der Stadtbibliothek wieder möglich.
Termine werden zu folgenden Zeiten vergeben:
Montag 13 – 16 Uhr
Dienstag 13 – 18 Uhr
Donnerstag 13 – 18 Uhr
Freitag 10 – 13 Uhr
Tel.: 03537 214076
Während Ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung ist ständig eine medizinische Maske zu tragen. Der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten.
Schulen
Über aktuelle Änderungen informieren Sie sich bitte zusätzlich den Homepageseiten der Schulen.
https://grundschule-max-lingner.jimdo.com/
https://www.gs-seyda.bildung-lsa.de/
Die Impfaktion im Jessener Rathaus
Die Impfaktion im Jessener Rathaus für die Senioren über 80 und danach folgend für die Senioren über 70 Jahre wurde mit großem Zuspruch und Dankbarkeit angenommen. Die Erstimpfungen für etwa 800 Personen findet am Dienstag, 25.05.2021 ihren Abschluss.
Wegen zahlreicher Anrufe bei der Stadtverwaltung informiert Bürgermeister Jahn, dass die Impfungen in Jessen nicht für die jüngeren Personen unter 70 Jahren angeboten werden können.
Die Aktion in Jessen galt bewusst den älteren Personengruppen, um diesen das beschwerliche Anmeldeverfahren und den Weg nach Wittenberg zu ersparen.
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt bittet darum, von Terminanfragen in den Praxen abzusehen. Die Praxen werden die Patienten entsprechend der Priorität anrufen. Patienten, die bereits einen Termin in den Impfzentren zur Corona-Schutzimpfung erhalten haben, sollten diesen auf keinen Fall absagen. Beim nächsten Arzttermin soll der Hausarzt über bereits vorhandene Corona-Schutzimpfungen informiert oder dann ein Termin zur Impfung vereinbart werden.
Bürger, die eine Impfung wünschen, wenden sich bitte an die Hotline 116 117 oder melden sich
im Internet: www.impfterminservice.de an.
Anmeldung zur CORONA-Impfung
Wir bitten um eine telefonische Abmeldung bei uns, wenn jemand eine Impfung beim Hausarzt oder im Impfzentrum Wittenberg bekommt. Das erleichtert unsere Organisation sehr.
Telefon 03537-276601 (Frau Letz) oder 276605 (Frau Richter-Nowak).
13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung: Sachsen-Anhalt lockert für Landkreise mit Inzidenz unter 100
In Sachsen-Anhalt greifen ab Dienstag, 25. Mai, zahlreiche Lockerungen in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz unter 100 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei Einhaltung von Abstandsregelungen sowie Testpflicht können Restaurants wieder öffnen, auch Hotelübernachtungen sind wieder möglich. Im Einzelhandel entfallen Terminbuchung und Testpflicht. Weitere Beschränkungen entfallen bei einer stabilen Inzidenz von 50. Bitte Weiterlesen...
Quelle: Landkreis Wittenberg
Regelungen zum Notbetrieb in Kindertageseinrichtungen ab einer Inzidenz von 165 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen
Einschränkungen nach § 28b Abs. 1 und Abs. 3 des Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nach Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes durch den Bund gelten nach Entwicklung der Inzidenz im Landkreis ab morgen, dem 27. April 2021 die Einschränkungen von § 28b Abs. 1 und Abs. 3 des IfSG.
Dies hat der Landkreis heute öffentlich bekannt gemacht.
Außerdem hat die Landesregierung die Feststellung der Pandemische Lage bis zum 21.07.2021 verlängert.
Bitte informieren Sie sich über die Lage und entsprechend Einschränkungen auf der Homepage des Landkreises Wittenberg.
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
Leitartikel Mitteilungsblatt 22.04.2021
Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2
Am 01.04.2021 tritt die Rechtsverordnung zur Änderung der zweiten Rechtsverordnung in Kraft.
Im Landkreis Wittenberg gilt auf Grundlage der aktuell geltenden Rechtsverordnung weiterhin eine verschärfte Regelung für Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Bereich. Es gilt, dass Treffen nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet ist. Kinder unter 3 Jahren werden nicht gezählt.
Die Rechtsverordnung regelt weiterhin über die Bestimmungen der Elften Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt hinaus für das Kreisgebiet Art und Umfang der Zusammenkünfte für Personen, Fragen der häuslichen Quarantäne, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, trifft Festlegungen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Intensivpflegegruppen und Altenheime, den Schulsport, den Sportbetrieb und den Verkauf von Speiseeis.
Quelle: LK Wittenberg
11. Corona-Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt ermöglicht Modellprojekte
Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens und der hohen Verbreitung von Virus-Mutationen können abgesehen von den Modellprojekten derzeit landesweit keine weiteren Öffnungsschritte erfolgen. Sachsen-Anhalt wird zudem die Testungen auf das Corona-Virus ausweiten. Das Land stellt den Schulen und Kindertageseinrichtungen Selbsttests zur Verfügung. Die neue Verordnung tritt am Montag, 29. März, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 18. April.
Die Landkreise und kreisfreien Städte können nach Ostern mit Modellprojekten weitere Öffnungsschritte unter strengen Hygienemaßnahmen erproben. Das sieht die 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde. Diese zeitlich befristeten Projekte müssen von den für die jeweiligen Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angebote zuständigen Ministerien genehmigt werden.
Ziel der Modellprojekte ist es, die Umsetzung von Öffnungsschritten unter Nutzung von Testungen zu untersuchen. Damit können auch IT-gestützte Prozesse zur Kontaktnachverfolgung und zum Testnachweis erprobt werden. Wichtig ist, dass das einzelne Modellprojekt räumlich eingegrenzt wird. Die Genehmigung kann aufgehoben werden, wenn innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Covid-19-Neuinfektionen kumulativ den Wert von 200 je 100.000 Einwohnern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet.
Sprach- und Integrationskurse, Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse, Angebote zur Prüfungsvorbereitung, außerschulische Nachhilfeangebote und Erste-Hilfe-Kurse können unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen (höchstens zehn Teilnehmer) durchgeführt werden. „Das ermöglicht auch entsprechende Angebote an Volkshochschulen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Für Musikschulen gilt: Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten sind nur als Einzelunterricht und unter Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern zwischen den Personen zulässig.
Weitere Informationen zum Thema sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Quelle: LK Wittenberg
10. Corona-Eindämmungsverordnung
Mit der 10. Corona-Eindämmungsverordnung setzt die Landesregierung die Verabredungen um, welche die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder unter der Voraussetzung einer Inzidenz von 50 bis 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner getroffen hatte. Perspektivisch soll es demnach für die nächsten Wochen bei einem stabilen Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen. Die Verordnung gilt bis zum 28. März.
Im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt ist ab Montag, 8. März, Terminshopping möglich. Kunden können per Telefon oder im Internet Termine in den Läden buchen. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde zugelassen. Wenn sich ausschließlich Kunden, die nur einem Hausstand angehören, in einem Ladengeschäft aufhalten, ist die Größe des Ladengeschäftes nicht ausschlaggebend. Dies wird insbesondere für kleinere Einzelhandelsgeschäfte relevant sein. Das heißt zum Beispiel, dass sich in einem Laden von 80 Quadratmetern entweder zwei einzelne Kunden oder Kunden, die ausschließlich einem Hausstand angehören, aufhalten dürfen.
Die Verordnung lockert auch die bisherigen Kontaktbeschränkungen. Treffen eines Hausstandes mit einem weiteren Hausstand sind möglich, wenn der weitere Hausstand nicht mehr als fünf Personen umfasst.
Auch im Kulturbereich folgen in diesem Schritt Öffnungen. Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Archive und Bibliotheken können nach entsprechender Terminbuchung besucht werden.
Nach Friseur- und Fußpflegesalons können jetzt auch Kosmetik- und Nagelstudios sowie andere Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wieder öffnen.
Gaststätten und Hotels bleiben weiter geschlossen.
Mehr Möglichkeiten gibt es für den organisierten Sport im Freien. Hier ist im Erwachsenenbereich Training mit maximal fünf Personen möglich, im Kinder- und Jugendbereich können sogar Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren.
Auch Rehasport kann in Gruppen von maximal fünf Teilnehmern wieder stattfinden. Die maximalen Teilnehmerzahlen schließen die betreuende Person mit ein.
Die Regelungen gelten für das gesamte Bundesland, unabhängig vom Infektionsgeschehen in den einzelnen Landkreisen. Die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, die Kontakte weiter einzuschränken.
Seit dem 11.01.2021 gilt die Allgemeinverfügung Nr. 01/2021. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der Geltungsdauer der 9. SARS-CoV-2-EindV ist die Allgemeinverfügung Nr. 01/2021 vom 08. Januar 2021, geändert durch die Allgemeinverfügung vom 29. Januar 2021 zu verlängern, so dass diese erst mit Ablauf des 10. März 2021 außer Kraft tritt. Weiterlesen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes trat am 14.01.2021 in Kraft und führt zu einer Verschärfung der Testpflicht. Personen, die aus Risikogebieten einreisen, in denen besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, müssen bereits vor der Einreise nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Für Einreisende aus sonstigen Risikogebieten gilt, dass sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise einen Test durchgeführt haben müssen. Weiterlesen
Weitere Informationen zum Thema sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Quelle: LK Wittenberg
Vierte Änderung der Neunten Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung hat am 12.02.2021 die Verordnung zur Vierte Änderung der Neunten Eindämmungsverordnung beschlossen, die am 15.02.2021 in Kraft trat. Sachsen-Anhalt bleibt somit bis zum 10. März im Lockdown. Friseure können unter strengen Hygiene-Auflagen bereits ab 1. März wieder öffnen. Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt werden ebenfalls ab 1. März in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen schrittweise öffnen. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter: Erlaubt sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Weiterlesen
Seit dem 11.01.2021 gilt die Allgemeinverfügung Nr. 01/2021. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der Geltungsdauer der 9. SARS-CoV-2-EindV ist die Allgemeinverfügung Nr. 01/2021 vom 08. Januar 2021, geändert durch die Allgemeinverfügung vom 29. Januar 2021 zu verlängern, so dass diese erst mit Ablauf des 10. März 2021 außer Kraft tritt. Weiterlesen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes trat am 14.01.2021 in Kraft und führt zu einer Verschärfung der Testpflicht. Personen, die aus Risikogebieten einreisen, in denen besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, müssen bereits vor der Einreise nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Für Einreisende aus sonstigen Risikogebieten gilt, dass sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise einen Test durchgeführt haben müssen. Weiterlesen
Weitere Informationen zum Thema sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Quelle: LK Wittenberg
INFORMATIONEN ZUM CORONAVIRUS
Liebe Bürgerrinnen und Bürger,
mit Rechtsverordnung hat der Landkreis festgestellt, dass die Inzidenz > 200 über einen Zeitraum von 5 Tagen andauert.
Somit wird ab 12.01.2021 der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort eingeschränkt.
Entgegen mancher Aussagen wird dieser Radius ab Gemeindegrenze festgelegt, nicht vom Ort der eigenen Wohnung.
Dies erweitert den Bewegungsraum, genau wie diverse triftige Gründe, die ein „Darüber hinaus“ erlauben.
Dazu lesen Sie bitte die Verordnung unter: https://www.landkreis-wittenberg.de/de/1-rechtsverordnung-des-landkreises-wittenberg-zur-eindaemmung-von-sars-cov-2.html - Aufgehoben am 02.02.2021!
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg hebt die Beschränkungen nächtlicher Ausgangssperre und generelle Maskenpflicht auf bzw. beschreibt sie konkreter: https://www.landkreis-wittenberg.de/de/infektionsschutzrechtliche-allgemeinverfuegung-des-landkreises-wittenberg-zum-schutz-bzw-zur-verhinderung-der-ausbreitung-des-coronavirus-sars-cov-2-08012021.html
Somit gelten derzeit 2 Verordnungen des Landkreises auf der Basis der 2. Änderung der 9. SARS-CoV2 Eindämmungsverordnung die bis zum 14. Februar 2021 gilt. https://www.landkreis-wittenberg.de/de/zweite-verordnung-zur-aenderung-der-neunten-sars-cov-2-eindaenunungsverordnung-vom-08012021.html
Kindertagesstätten Elternbeiträge:
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt teilte nach einer Kabinettssitzung am 11.02.2021 mit, dass die Kindertagesstätten bis zum 28.Februar 2021 weiter eine Notbetreuung anbieten.
Es ist dann geplant ab dem 01.März 2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb überzugehen. Die weiteren ausführlichen Formulieren werden dann in der nächsten Verordnung verankert sein, die ab dem 15.02.2021 in Kraft treten wird.
Des weiteren wurde Anfang der Woche durch das Land beschlossen, auch im Monat Februar, die Kostenbeiträge von den Eltern zu übernehmen, die ihre Kinder zu Hause betreuen und keine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Die Stadt Jessen wird die entsprechenden Kostenbeiträge zurückerstatten. Bitte haben sie Verständnis, dass diese Prüfung einige Tage in Anspruch nehmen wird.
Bei weiteren Fragen können sich die Eltern gerne telefonisch oder per Mail an den Fachbereich Kita der Stadt Jessen (Elster) wenden.
Telefon: 03537/276805 oder 276806
Mail: info@jessen.de
Informationen Kinderkrankentage/Kinderkrankengeld
https://www.bmfsfj.de/kinderkrankentage
Impfungen:
Es bleibt weiter in Vorbereitung, dass mit den jetzt vorhandenen Dosen die Pflegeheime und med. Personal geimpft werden.
Die Impfung der über 80-jährigen wird vom Landkreis vorbereitet, für andere Risikogruppen ebenso.
Verwaltung:
Ab sofort bleibt die Stadtverwaltung für den öffentlichen Besucherverkehr nur beschränkt erreichbar. Die Sprechzeiten gelten auch weiterhin in der Stadtverwaltung.
Zugang erhalten Sie, wenn Sie vorher telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbart haben.
Einen Termin können Sie direkt beim bekannten Ansprechpartner oder über die zentrale Rufnummer 03537 276-5 bzw. über info@jessen.de erfragen.
Darüber hinaus bitten wir darum, dass zum vereinbarten Terminen nur diejenigen in der Verwaltung erscheinen, die selbst ein Anliegen haben. Zusätzliche Personen, z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannten etc., sind nur im Ausnahmefall mitzubringen (bspw. notwendige Kinderbetreuung.
Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihr Verständnis.
Schulen
Der Unterricht an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt findet ab dem 11. Januar 2021 bis zunächst 31. Januar 2021 als überwiegend als Distanzunterricht statt. Über aktuelle Änderungen informieren Sie sich bitte zusätzlich den Homepageseiten der Schulen.
https://grundschule-max-lingner.jimdo.com/
https://www.gs-seyda.bildung-lsa.de/
http://www.sks-jessen-nord.de/
https://www.gymnasium-jessen.de/blog/
Kita´s
Die Kindertagesstätten der Stadt Jessen bieten entsprechend § 11 Abs.4 und 5 der 2. Änderung der 9.SARS-CoV-2-EindV eine Notbetreuung an.
Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Personensorgeberechtigter in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt ist und keine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder durch Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) gewährleistet werden kann. Dies muss der Kita gegenüber schriftlich bestätigt werden.
Das Formular für die Notbetreuung finden Sie direkt unter diesem Text auf der Homepage der Stadt Jessen.
Informationen zum Coronavirus
Liebe Bürgerrinnen und Bürger,
mit Rechtsverordnung hat der Landkreis festgestellt, dass die Inzidenz > 200 über einen Zeitraum von 5 Tagen andauert. Somit wird ab 12.01.2021 der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort eingeschränkt. Entgegen mancher Aussagen wird dieser Radius ab Gemeindegrenze festgelegt, nicht vom Ort der eigenen Wohnung. Dies erweitert den Bewegungsraum, genau wie diverse triftige Gründe, die ein „Darüber hinaus“ erlauben.
Dazu lesen Sie bitte die Verordnung unter:
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg hebt die Beschränkungen nächtlicher Ausgangssperre und generelle Maskenpflicht auf bzw. beschreibt sie konkreter:
Somit gelten derzeit 2 Verordnungen des Landkreises auf der Basis der 2. Änderung der 9. SARS-CoV2 Eindämmungsverordnung die bis zum 31. Januar 2021 gilt.
Elternbeiträge:
Werden in unserer Stadt am 15.01.2021 eingezogen bzw. im Laufe des Monats bezahlt. Es ist bisher in allen Kommunen des Landkreises Einigkeit, dass die Elternbeiträge für die Notbetreuung erhoben werden. Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, bekommen den Betrag im Februar erstattet. Falls es vom Land andere Regelungen geben wird, dann werden diese natürlich umgesetzt, z.B. eine Erstattung an alle Eltern, wenn die Beiträge wieder vom Land übernommen werden sollten.
Impfungen:
Es bleibt weiter in Vorbereitung, dass mit den jetzt vorhandenen Dosen die Pflegeheime und med. Personal geimpft werden. Die Impfung der über 80-jährigen wird vom Landkreis vorbereitet, für andere Risikogruppen ebenso.
Verwaltung:
Ab sofort bleibt die Stadtverwaltung für den öffentlichen Besucherverkehr nur beschränkt erreichbar. Die Sprechzeiten gelten auch weiterhin in der Stadtverwaltung. Zugang erhalten Sie, wenn Sie vorher telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbart haben. Einen Termin können Sie direkt beim bekannten Ansprechpartner oder über die zentrale Rufnummer 03537 276-5 bzw. über info@jessen.de erfragen.
Darüber hinaus bitten wir darum, dass zum vereinbarten Terminen nur diejenigen in der Verwaltung erscheinen, die selbst ein Anliegen haben. Zusätzliche Personen, z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannten etc., sind nur im Ausnahmefall mitzubringen (bspw. notwendige Kinderbetreuung.
Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihr Verständnis.
Schulen
Der Unterricht an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt findet ab dem 11. Januar 2021 bis zunächst 31. Januar 2021 als überwiegend als Distanzunterricht statt. Über aktuelle Änderungen informieren Sie sich bitte zusätzlich den Homepageseiten der Schulen.
- https://grundschule-max-lingner.jimdo.com/
- https://www.gs-schweinitz.de/
- https://www.gs-seyda.bildung-lsa.de/
- http://www.sks-jessen-nord.de/
- https://www.gymnasium-jessen.de/blog/
Kitas
Die Kindertagesstätten der Stadt Jessen bieten entsprechend § 11 Abs.4 und 5 der 2. Änderung der 9.SARS-CoV-2-EindV eine Notbetreuung an. Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Personensorgeberechtigter in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt ist und keine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder durch Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) gewährleistet werden kann. Dies muss der Kita gegenüber schriftlich bestätigt werden.
Das Formular für die Notbetreuung finden Sie direkt unter diesem Text auf der Homepage der Stadt Jessen.
Neunte Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit der 2. Änderung vom 15.12.2020 der Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg zum Schutz bzw. zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus besteht weiterhin generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Landkreis
auf allen öffentlichen Flächen, Plätzen und Straßen. Allerdings gibt es Lockerungen für Verkehrsteilnehmer, Individualsporttreibende sowie für die „freie Landschaft“.
Zusätzlich wird vom 15.12.2020 bis zum 10.01.2021 eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21:00 – 05:00 Uhr verhängt.
Grundlage für die Allgemeinverfügung des Landkreises ist die ebenfalls am 15.12.2020 ergangene Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Verwaltung
Ab sofort bleibt die Stadtverwaltung für den öffentlichen Besucherverkehr nur beschränkt erreichbar. Die Sprechzeiten gelten auch weiterhin in der Stadtverwaltung.
Zugang erhalten Sie, wenn Sie vorher telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbart haben.
Einen Termin können Sie direkt beim bekannten Ansprechpartner oder über die zentrale Rufnummer 03537 276-5 bzw. über info@jessen.de erfragen.
Darüber hinaus bitten wir darum, dass zum vereinbarten Terminen nur diejenigen in der Verwaltung erscheinen, die selbst ein Anliegen haben. Zusätzliche Personen, z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannten etc., sind nur im Ausnahmefall mitzubringen (bspw. notwendige Kinderbetreuung.
Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihr Verständnis.
Schulen
Ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 ist die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und darüber hinaus ab dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen aufgehoben. Es wird empfohlen, wo immer möglich, die Kinder zuhause zu betreuen. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht verpflichtend. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen sowie die Berufsschulen wechseln ab dem 16. Dezember 2020 in den Distanzunterricht.
Sollte keine Betreuung durch die Eltern möglich sein, kann eine Notbetreuung für folgende Tage in den jeweiligen Schulen in Anspruch genommen werden: 16.-18.12.2020, 7. und 08.Januar 2021
Den Anspruch der Notbetreuung regelt der § 11 Abs.4 Nr.5 in Verbindung mit Abs.5 der 9.SARS-CoV-2-EindV.
Kindertagesstätten
Die Kindertagesstätten der Stadt Jessen bieten entsprechend § 11 Abs.4 und 5 der 9.SARS-CoV-2-EindV eine Notbetreuung an. Für die Tage vom 16. bis einschließlich 18. Dezember 2020 gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich.
Ab dem 21. Dezember 2020 bis einschließlich 10.Januar 2021 gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Personensorgeberechtigter in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt ist und keine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder durch Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) gewährleistet werden kann. Dies muss der Kita gegenüber schriftlich bestätigt werden.
Das Formular für die Notbetreuung finden Sie direkt unter diesem Text auf der Homepage der Stadt Jessen.
Wir müssen eine weitere Ausbreitung des Virus und Belastung des Gesundheitssystems unbedingt verhindern.
Bitte halten Sie sich an die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln. Wünsche Ihnen trotz allem eine besinnliche Adventszeit.
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Landkreis auf allen öffentlichen Flächen, Plätzen und Straßen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit der heutigen Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg zum Schutz bzw. zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus besteht ab sofort Generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Landkreis auf allen öffentlichen Flächen, Plätzen und Straßen.
Für Schüler der Grundschulen gilt ab Montag ebenfalls diese Pflicht für den Unterricht.
Über weitere Verfügungen zu Besuchsbeschränkungen in Pflegeeinrichtungen, zu Wechselunterricht u.a.m. lesen Sie bitte in der Verfügung und informieren sich auf der Homepage des Landkreises Wittenberg.
Bitte halten Sie sich an die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln. Wünsche Ihnen trotz allem eine besinnliche Adventszeit.
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie Sie den täglichen Medien entnehmen, haben die Einschränkungen seit dem 2. November die Anzahl der Infektionen nicht genug bremsen können.
Wenn für den Landkreis die aktuellen Zahlen noch nicht alarmierend sind, so ist die breite Streuung über viele Orte und pflegerische Einrichtungen besorgniserregend.
Die neue Allgemeinverfügung des Landrates vom 03.12.2020 fordert von allen Bürgern noch höhere Aufmerksamkeit, Vorsicht und Zurückhaltung.
Weiterhin ist inzwischen auch der Schulsport wie auch jeglicher Freizeitsport in geschlossenen Räumen untersagt.
Bitte informieren Sie sich konkret auf der Homepage des Landkreises über aktuelle Entwicklungen und den Inhalt der Verfügungen.
www.landkreis-wittenberg.de/de/informationen-zum-coronavirus-im-landkreis-wittenberg.html
Bund, Land und Landkreis müssen reagieren, um die Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten zu gewährleisten.
Unser Gesundheitssystem muss vor einer Überbelastung unbedingt bewahrt werden – und das nicht nur zu Weihnachten und Silvester.
Ich richte meine Bitte und Erwartung an alle Bürgerinnen und Bürger:
Bleiben Sie soweit möglich in Ihrem privaten Wohnbereich, verlassen diesen nur für nötige Zwecke.
Sobald Sie Ihr gewohntes Umfeld und den Familienkreis verlassen – schützen Sie sich und andere mit der Mund-Nasen-Bedeckung.
Lassen Sie sich auch nicht erst erinnern, wenn Sie in Geschäfte oder andere Einrichtungen eintreten.
Nutzen Sie andere hygienische Maßnahmen, halten Sie Abstand.
Diese Regeln sollten von uns allen anerkannt werden, auch wenn Kontrollen nur bedingt möglich sind. Erst derjenige, den es erwischt, der begreift zu spät seine eigene Leichtfertigkeit.
Ich wünsche Ihnen trotz dieser Einschränkungen eine gemütliche, besinnliche und gesunde Adventszeit.
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
Die Stadtverwaltung im Schloß bleibt für den Besucherverkehr wie bisher an den Sprechtagen geöffnet. Als Besucher besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der geltenden Hygieneregeln.
Um längere Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, bitte ich Sie auch um Ihr Verständnis, nicht ganz dringliche Anliegen zu einem späteren Zeitpunkt zu klären oder die schriftliche oder telefonische Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus bitten wir darum, dass bei unaufschiebbaren Terminen nur diejenigen in der Verwaltung erscheinen, die selbst ein Anliegen haben. Zusätzliche Personen, z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannten etc., sind nur im Ausnahmefall mitzubringen (bspw. notwendige Kinderbetreuung). So ist es für die Verwaltung besser sicherzustellen, dass die Abstands- und Hygieneregeln innerhalb der Wartebereiche auch wirklich eingehalten werden können. Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihr Verständnis.
Stadtverwaltung für Besucherverkehr geöffnet
Die Stadtverwaltung Jessen (Elster) ist für den öffentlichen Besucherverkehr geöffnet. Die Öffnung erfolgt jedoch unter strengen Bedingungen... mehr...SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit dem Montag, dem 2. November wurde republikweit unser gesellschaftliches Leben runter gefahren und wir verzichten für mindestens 4 Wochen auf viele gewohnte Annehmlichkeiten.
Der Corona-Virus droht mit schwerwiegenden Erkrankungen unser Gesundheitssystem zu überlasten. Derzeit sind in manchen Gesundheitsämtern vollständige Kontaktverfolgungen nicht mehr möglich – die Zahl der Infektionen und Erkrankungen steigt täglich.
Bitte informieren Sie sich je nach Bedarf in allen verfügbaren Medien, wie Tageszeitung, Fernsehen oder Radio. Aktuelle Zahlen für unseren Landkreis und Jessen sehen Sie auf der Homepage unseres Landkreises wie auch die aktuell gültigen Verordnungen des Landes.
Wichtig ist, dass wir die Basis des Alltags erhalten können. So sollen Schulen und KiTas für Bildung und Betreuung sorgen, die Betriebe und Einrichtungen weiter arbeiten, die medizinische und pflegerische Versorgung gewährleistet bleiben. Auch Friseure und Kosmetikstudios dürfen weiter tätig sein. Handel, Verkehr und Sicherheit wie Feuerwehr müssen aufrecht erhalten werden.
Die Stadtverwaltung im Schloß bleibt für den Besucherverkehr wie bisher an den Sprechtagen geöffnet. Als Besucher besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der geltenden Hygieneregeln.
Um längere Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, bitte ich Sie auch um Ihr Verständnis, nicht ganz dringliche Anliegen zu einem späteren Zeitpunkt zu klären oder die schriftliche oder telefonische Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus bitten wir darum, dass bei unaufschiebbaren Terminen nur diejenigen in der Verwaltung erscheinen, die selbst ein Anliegen haben. Zusätzliche Personen, z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannten etc., sind nur im Ausnahmefall mitzubringen (bspw. notwendige Kinderbetreuung). So ist es für die Verwaltung besser sicherzustellen, dass die Abstands- und Hygieneregeln innerhalb der Wartebereiche auch wirklich eingehalten werden können. Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihr Verständnis.
Die Beratungen der politischen Gremien sind weiterhin möglich, somit finden unsere Ausschuss-Sitzungen ab Montag im Ratssaal statt. Allerdings ist die Zahl der möglichen Gäste räumlich begrenzt.
Spielplätze und Parks bleiben geöffnet. Halten Sie sich an den Abstand, an Personenanzahlen sowie Hygieneregeln!
Einschränkungen gibt es beim Sport: Unsere Sportplätze und Hallen werden für Freizeit und Vereinssport geschlossen. Der Schulsport ist möglich.
Die Sportverbände unterbrechen ihren Wettkampfbetrieb für die nächsten Wochen.
Unsere Dorfgemeinschaftshäuser werden geschlossen, so auch der Seniorentreff.
Begrenzt werden auch die Personenkreise bei Hochzeiten und Trauerfeiern auf den engsten Familien- und Freundeskreis –aber sie bleiben möglich.
Bisher sind wir wegen unserer Vernunft und Disziplin glimpflich über das Jahr gekommen. Bitte helfen Sie mit, das wir auch gesund durch den Winter kommen.
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
Grundschule Max Lingner Jessen:
Eine Schülerin, die die Klasse 4a besucht, ist am Corona-Virus erkrankt. Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler werden vom 08.11.2020 bis 19.11.2020 abgesondert und am 09.11.2020 in der Turnhalle der Schule getestet.
Grundschule Max Lingner Jessen
Liebe Eltern,
dem Schulstart, am 12.10.2020 steht nun nichts mehr im Wege.
Die Ergebnisse der 2. Testung der Lehrkräfte sind alle NEGATIV ausgefallen. Da die Infektionszahlen insgesamt, auch in Jessen, deutlich angestiegen sind, wird ab Montag wieder ein Mund- Nasenschutz getragen. Ausgenommen davon sind die Klassenräume. Alle Schüler und Schülerinnen werden nur in ihren Klassenräumen unterrichtet, einen Fachraumwechsel oder Klassenmischung wird es nicht geben.
Bitte geben Sie Ihrem Kind am Montag das ausgefüllte Formular zum Gesundheitszustand und den Kontakten Ihres Kindes mit. Die Klassen 1a, 2a, 2c und 3c bleiben bis zum 16.10.2020 in Quarantäne.
Liebe Kinder, wir freuen uns auf euch.
Mit freundlichen Grüßen
I. Schache
Quelle: Grundschule 'Max Lingner' Jessen
Grundschule Schweinitz
Liebe Eltern,
ab Montag stehen bis zum 14.10.2020 nur zwei Lehrkräfte zur Verfügung, da alle anderen Pädagogen sich in Quarantäne befinden.
Es wird eine Notbetreuung angeboten.
Weitere Hinweise folgen.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Nowack
Quelle: Grundschule Schweinitz
Auf Grund der Erkrankung einer Lehrerin mit positivem Testergebniss hat der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Wittenberg verfügt, dass die Schule ab 01.10.2020 bis einschließlich 09.10.2020 geschlossen ist. Alle Schülerinnen und Schüler stehen unter Quarantäne. Eine Notbetreuung findet nicht statt. Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Schulelternrat, Sportwettkämpfe,.... ) entfallen.
Die Eltern erhalten einen Absonderungsbescheid (auf dem Postweg), der berechtigt, das Kind zu Hause zu betreuen. Auf Grundlage des Absonderungsbescheides erhält der jeweilige Arbeitgeber den Lohn für diese Betreuungszeit vom Landesverwaltungsamt.
Die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen und Lehrer wurden am 01.10.2020 getestet, 5 Kinder und 2 Lehrer mit positivem Ergebnis. Der Abstrich bei den 3. und 4. Klassen erfolgte am 02.10.2020. Die Ergebnisse werden morgen erwartet.
Hort der Grundschule Max-Lingner
Auf Grund der Erkrankung einer Lehrerin der Grundschule Max-Lingner mit positivem Testergebniss hat der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Wittenberg verfügt, dass auch der Hort ab 01.10.2020 bis einschließlich 09.10.2020 geschlossen ist. Alle Schülerinnen und Schüler stehen unter Quarantäne. Eine Notbetreuung findet nicht statt. Wir bitten alle Eltern sich auch regelmäßig auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg und der Grundschule Max-Lingner zu informieren.
Der Bürgermeister
Sekundarschule Jessen-Nord
An der Sekundarschule Jessen Nord sind die erforderlichen Tests mit einem negativen Ergebnis durchgeführt worden. Der Fachdienst Gesundheitsamt bewertet das Hygienekonzept der Schule als sehr angemessen. Der Unterricht findet nach Plan statt. Nur die Schülerinnen, Schüler der Klasse 8b befinden sich bis 08.10.2020 weiter in Quarantäne.
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur - Pressemitteilung: 356/2020
Vorsichtige Corona-Lockerungen angesichts der bevorstehenden kalten Jahreszeit
Sachsen-Anhalt setzt weiter auf eine verantwortungsvolle Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen. Dazu ist
heute im Kabinett die aktualisierte Eindämmungsverordnung vorgestellt worden.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Die nunmehr 8. Eindämmungsverordnung dient der Umsetzung des Anfang
September fortgeschriebenen Sachsen-Anhalt-Plans. Im Mittelpunkt steht die schrittweise Lockerung der
infektionsschutzbedingten Maßnahmen, allerdings stets unter Beachtung der Entwicklung der Zahl der Neuinfizierten als auch der neuen wissenschaftliche Erkenntnisse.“
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Das vergleichsweise geringe Infektionsgeschehen im Land und die Disziplin
innerhalb der Bevölkerung beim Einhalten der Regeln ermöglichen es, breite Bereiche in die Eigenverantwortung der
Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter zurückzugeben.“ Gleichzeitig betont die Ministerin, dass mit dem Ende des Sommers und der damit verbundenen Rückkehr vieler Menschen in die Kitas, Schulen und Hochschulen, an den Arbeitsplatz sowie in das öffentliche Leben aber auch durch den witterungsbedingt zunehmenden Aufenthalt in Innenräumen, Risiken entstehen. „Daher ist weiterhin viel Disziplin zur Einhaltung der Hygieneregeln notwendig“, sagt Grimm-Benne.
Künftig kann der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Nutzung geeigneter Abtrennvorrichtungen wie Plexiglaswänden
unterschritten werden. Wo sich keine Abstandsregelungen sicherstellen lassen, muss der Infektionsschutz durch
Zugangsbeschränkungen bzw. Einlasskontrollen erfolgen, um sicherzustellen, dass sich im Innen- und Außenbereich nur so viele Besucher aufhalten, dass Ansammlungen von mehr als zehn Personen vermieden werden. Zudem ist das Führen einer Anwesenheitsliste nur noch bei Veranstaltungen und Feiern sowie in Sportstätten und Diskotheken vorgeschrieben.
Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ab 1. November gibt es für Clubs und Diskotheken wieder eine Perspektive. Voraussetzung dafür ist, dass eine Auslastung von 60 Prozent nicht überschritten wird, Anwesenheitslisten geführt und auf Mindestabstände geachtet wird. Das Prostitutionsgewerbe kann ebenfalls mit entsprechendem Hygienekonzept wieder öffnen. Mit Blick auf die Adventszeit sind Weihnachtsmärkte, die über ein Hygienekonzept verfügen, erlaubt, wenn die pandemische Entwicklung dem nicht entgegensteht. Über Zugangsbegrenzungen oder verstärkt eingesetztes Ordnungspersonal sollen Ansammlungen von mehr als zehn Personen verhindert werden.
Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.
Gesundheitsbestätigungen für Kindertageseinrichtungen
13.07.2020
Kindertagesstätten
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 10.Juli 2020 haben wir unser Formular Gesundheitsbestätigung überarbeiten müssen.
Wir bitten sie dieses aktualisierte Formblatt ihrem Kind beim nächsten Kitabesuch unterschrieben mitzugeben.
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 264/2020
Magdeburg, den 30. Juni 2020
Lockerungen präzisiert – Appell an Verantwortungsbewusstsein / Einschulungsfeier im größeren Rahmen möglich
Sachsen-Anhalt hat im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit der heute vom Kabinett beschlossenen 7. Eindämmungsverordnung, die am 2. Juli in Kraft tritt, einige Lockerungen für die Bevölkerung präzisiert.
Demnach werden fachkundig organisierte Feiern nicht erst ab 31. August sondern bereits am 29. August in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen ermöglicht. Bei den generell empfohlenen Veranstaltungen im Außenbereich bleibt es bei der Personengrenze von 1000. „Damit tragen wir den traditionellen Einschulungsfeiern in Sporthallen, Aulen und Festsälen am 29. August Rechnung“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne.
Das am 26. Juni durch das Landesverwaltungsamt verfügte Beherbergungsverbot wird in die Verordnung überführt. Die Regelung besagt, dass Personen, die aus einem Corona-Risiko-Gebiet innerhalb Deutschlands nach Sachsen-Anhalt einreisen, dafür ein höchstens 48 Stunden altes negatives Testergebnis benötigen.
Fachkundig organisierte Veranstaltungen im Außenbereich mit Freizeit- und Unterhaltungsangeboten mit maximal 1 000 Besuchern gleichzeitig gelten künftig nicht als Volksfest und dürfen stattfinden.
In der Gastronomie sind Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung unter der Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen und das Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden, wieder erlaubt.
Zudem dürfen nun auch Messen, Ausstellungen sowie Spezial- und Jahrmärkte (z. B. Flohmärkte) wieder öffnen, wenn durch eine Einlasskontrolle sichergestellt ist, dass sich wie in Ladengeschäften auf 10 Quadratmetern Fläche nur ein Besucher aufhält. In geschlossenen Räumen gilt auch hier die Maskenpflicht.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 16. September 2020, bei Großveranstaltungen am 31. Oktober 2020, außer Kraft.
Gesundheitsbestätigungen für Kindertageseinrichtungen
30.06.2020
Wir möchten die Einlasssituationen in den Kita´s entspannen. Dazu können die Eltern ab sofort, durch die Abgabe dieser einmaligen Erklärung verpflichtend unterschreiben, dass sie ihr Kind/ihre Kinder jeden Tag nur symptomfrei an die Kita zu übergeben.
Symptomfrei bedeutet hier die typischen Erkältungssymptome wie Schnupfen, Husten oder Fieber. Durch die tatsächliche Übergabe der Kinder erfolgt dann die Erklärung zur Symptomfreiheit.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Leiterinnen ihrer Kita wenden oder direkt an die Stadt Jessen (Elster), Fachbereich Kita und Schulen.
26.05.2020
Hier können Sie die Verordnung zur Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 26. Mai 2020 nachlesen.
13.05.2020
Die nachfolgende Veröffentlichung Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
08.05.2020
Der Landkreis Wittenberg erlässt für das Kreisgebiet eine Allgemeinverfügung zur Öffnung von Spielplätzen.
04.05.2020
Die nachfolgende Veröffentlichung der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 5. SARS-CoV-2-EindV) erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
Die Notbetreuung in Kindertagesstätten wird erneut erweitert. Anspruch haben jetzt die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, von Schülerinnen und Schülern, von Studierenden und Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben.
20.04.2020
Zur Kinderbetreuung: Die Notbetreuung wurde aufgelockert.
Die Zahl derjenigen, die Anspruch auf Notbetreuung haben, wurde noch einmal erweitert. Lehrer/innen und Verkäufer/innen sind nun auch berechtigt, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch auf Kinderbetreuung besteht jetzt, wenn ein Elternteil in einem der systemrelevanten Berufe entsprechend § 14 der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt arbeitet.
Die Notwendigkeit einer Notbetreuung von Kindern ist der betreffenden Gemeinschaftseinrichtung gegenüber mit der nachfolgenden Bescheinigung durch Bestätigung des Arbeitgebers oder bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachzuweisen.
16.04.2020
Durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen ist die Infektionsgeschwindigkeit gedrosselt worden. Das Kabinett hat nun erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Ministerpräsident Haseloff: "Lockerungen gibt es dort, wo sie möglich werden." So sollen Schulen schrittweise öffnen, der Einzelhandel ebenfalls. Kontaktbeschränkungen bleiben bis einschließlich 3. Mai bestehen.
09.04.2020
Liebe Bürgerrinnen und Bürger von Jessen und aller 44 Ortsteile,
es ist endlich wieder ein wenig Ruhe in die geteilte Stadt eingekehrt. Darüber bin ich froh und erleichtert.
Wir haben in diesen Tagen gebangt, dass die Fallzahlen nicht weiter ansteigen, dass unsere Mitarbeiter im Pflegeheim diesen besonderen Stress bewältigen.
Das ist vorerst gelungen, so dass die Quarantäne vorzeitig aufgehoben werden konnte.
Dies ist auch ein Verdienst aller Bewohner, die sich seit dem 16.03.2020 mit den KiTa-Schließungen und allen anderen einschränkenden Maßnahmen diszipliniert verhalten und organisiert haben.
Wir erwarten, dass es so bleibt, dass alle Jessener weiterhin besonnen und vernünftig bleiben und die Kontaktbeschränkungen ein- und aushalten.
Bitte wirken Sie auf Ihr persönliches Umfeld ein, wenn die Lockerungen schon wieder zu Leichtfertigkeit führen sollten.
Da die Verfügung des LSA alle Menschen betrifft, sollten die Einschränkungen im Sinne der Gesundheit freiwillig eingehalten werden.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Frohe Ostern! Bleiben Sie gesund.
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
03.04.2020
Neben den freiwilligen Helfern der Feuerwehren unseres Landkreises unterstützten auch Helfer des Technischen Hilfswerkes von Sangerhausen bis Luckenwalde bei der Absicherung unserer Zufahrtsstraßen. Das war manchmal keine leichte Aufgabe.
Der Bürgermeister Michael Jahn bedankte sich bei Ihnen dafür bei allen Stationen, aber freute sich umso mehr, dass die Helfer am 6.April kurz nach 20 Uhr wieder abreisen durften.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Jahn
06.04.2020, 13:30 Uhr
Liebe Jessenerinnen und Jessener,
Sehr geehrte Stadträte, Sehr geehrte Ortsteilbeiräte,
mit Wirkung vom 06.04.2020 hat der Landrat des Landkreises Wittenberg die Allgemeinverfügung vom 25.03.2020 für die Ortsteile Jessen und Schweinitz zurückgenommen, somit einige Tage früher, als die ursprünglichen Regelungen galten.
Die Quarantäne wird heute (06.04.2020) um 20:00 Uhr beendet und die Zufahrtssperren beräumt.
Dies ist ganz allein den nicht steigenden Zahlen der Neuerkrankungen in Jessen und Schweinitz und Umgebung geschuldet.
Dazu haben Sie alle, durch Einhaltung der Maßnahmen beigetragen.
VIELEN DANK !!!
Die Quarantäneverfügung des Landkreises wurde zwar aufgehoben, dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass nach wie vor die Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.04.2020 Fortbestand hat.
Unser Alltag bleibt immer noch durch verschiedene Festlegungen beschränkt.
Die Schulschließungen bleiben bis zum 19.04.2020 bestehen.
Ich appelliere daher weiterhin an Sie alle, halten Sie die folgenden Regelungen der Landesverordnung unbedingt ein. Denn nur so ist gewährleistet, dass es (hoffentlich) nicht mehr zu Verschärfungen im Hinblick auf unseren Alltag kommen wird: http://www.jessen.de/start.html?file=files/downloads/aktuelles/2020/04/02/vo_dritte_sars-co-2-eindaemmungsvo_final.pdf
Das Land Sachsen-Anhalt hat unter dem folgenden Link die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Verordnung bereit gestellt: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/
Sollten Sie hierzu trotzdem Fragen haben und sich bei manchen Erläuterungen unsicher sein, steht Ihnen hierfür die Hotline des Landkreises Wittenberg unter der 03491/479479 sowie unsere eigene unter der 03537/276 5 und 03537/276 852 zur Verfügung.
Die Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen erfolgt nach dem obigen Erlass für Kinder deren Eltern Schlüsselpersonen darstellen.
Erweitert wurde die Notbetreuung für Kinder, deren Kindeswohl gefährdet scheint, der Nachweis vom Jugendamt muss hierzu vorliegen.
Trotz der bevorstehenden Osterfeiertage und dem ebenso anstehenden schönen Wetter, möchte ich nochmals auf ausgewählte Punkte eingehen, die es an den kommenden Tagen unbedingt zu beachten gilt:
Kontaktbeschränkungen:
Jeder wird angehalten die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Das Grillen, Picknicken, Feiern auf öffentlichen Plätzen ist untersagt.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist unter folgenden Voraussetzungen (auszugsweise) erlaubt:
- Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeit,
- Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs,
- Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern, eigenen Kindern, alten, kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechtes im jeweiligen privaten Bereich,
- die individuelle stille Einkehr in Kirchen usw.,
- Teilnahme an Prüfungen,
- notwendige Lieferverkehre oder Umzüge,
- Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen, Grabpflege auf Friedhöfen
- Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen,
- Sport- und Bewegung an der frischen Luft, allerdings nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes ohne sonstige Gruppenbildung,
- Handlungen zur Versorgung und notwendigen Bewegung von Tieren
Nach wie vor dürfen Veranstaltungen, Versammlungen und Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen nicht stattfinden. Ausgenommen sind u. a. Trauerfeiern, Hochzeiten, unvermeidbare Zusammenkünfte und anlässlich der Verordnung zugelassenen Tätigkeiten unter Auflagen.
Gaststätten bleiben nach wie vor geschlossen. Ausgenommen sind Belieferung und die Mitnahme von Außer-Haus-Verkauf mit einem Mindestabstand von 1,5m zwischen den Gästen bei der Abholung. Die Speisen dürfen nicht an Ort und Stelle verzehrt werden.
Untersagt ist weiterhin die Öffnung von Ladengeschäften jeder Art. Ausgenommen sind u. a. der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker Hörgeräteakustiker, Poststellen, Tierbedarf, Fahrradläden, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Großhandel, Kfz-Teileverkaufsstellen, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel und Reinigungen.
Künftig bleiben ebenso die Öffnung von Frisörgeschäften und nichtmedizinische Massagepraxen, Barbier-, Nagel-, Kosmetik-, Piercing- und Tattoo-Studios untersagt. Medizinische Behandlungen bleiben jedoch weiterhin möglich.
Die Tätigkeit von Handwerkern kann fortgesetzt werden.
Es ist nach wie vor verboten, Spiel- und Bolzplätze zu betreten und es bleiben der Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportstätten verboten.
Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung, ist gestattet.
In der Landesverordnung vom 02.04.2020 sind nunmehr auch Normen zur Ahndung von Verstößen gegen die auszugsweise dargestellten Regularien niedergeschrieben worden.
In der ohnehin angespannten Situation soll es nun nicht mehr noch zu Bußgeldern und ähnlichem durch die Unvernunft Einzelner kommen.
Das haben wir alle nicht nötig, wenn wir uns nach wie vor an die geltenden Bestimmungen halten.
Die Polizei und das Ordnungsamt werden dies kontrollieren.
Der schlechteste Fall der eintreten könnte wäre allerdings der, dass der Landkreis Wittenberg infolge der Unvernunft Einzelner und einer eventuell hieraus resultierenden Steigerung von Neuinfektionen, die Quarantäne für Ortsteile der Stadt Jessen (Elster) erneut verfügen müsste. Das kann nicht unser Ziel sein.
Oberste Priorität muss nach wie vor sein, dass es möglichst keine Neuerkrankungen gibt. Wir können alle dazu beitragen.
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn & das Krisenteam der Stadtverwaltung Jessen (Elster)
05.04.2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die täglich mehrmals aktualisierten Daten und Fakten zur Entwicklung der Corona-Lage finden sie unter den Informationen zum Coronavirus beim Landkreises Wittenberg.
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
03.04.2020, 12:00 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Heimatstadt,
Ich versichere Ihnen, dass der Landrat die Abriegelung nur solange aufrecht erhalten wird, wie es unbedingt nötig ist. Dazu muss ich ihn nicht auffordern. Aber das werden wirklich erst die nächsten Tage zeigen.
Vielen herzlichen Dank an alle Berufstätigen in Handel und Transport, Medizin und Pflege für Ihre fleißige Arbeit unter den Bedingungen der Kontaktbeschränkungen.
Wir haben noch eine ganz schwere Woche vor uns. Zunächst aber brauchen wir Entspannung und Erholung an einem Wochenende mit schönem Wetter.
Bleiben Sie gesund. Haltet durch und zusammen!
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
03.04.2020, 12:00 Uhr
Terminvergabe für Abstrichzentrum
In der Mehrzweckhalle (Straße der Jugend 9) in Jessen (Elster) hat unter Regie der Kassenärztlichen Vereinigung ein Abstrichzentrum ausschließlich für Einwohner der Ortsteile Jessen und Schweinitz die Arbeit aufgenommen.
Jeder Einwohner aus Jessen (Elster) und Schweinitz, der entweder
- Kontakt zu infizierten Personen hatte oder
- Erkältungssymptome aufweist
kann sich dort testen lassen.
Die Terminvergabe dafür läuft ab Mittwoch, den 01.04.2020 über die Stadtverwaltung Jessen.
Ab 06.04.2020 sind wir von 08:00 – 16:00 Uhr erreichbar.
03.04.2020, 11:50 Uhr
Bürgermitteilung Wir e.V.
Tafelausgabe in Jessen Robert-Koch-Str. 16 :
Dienstag und Dornnerstag von 11.00 - 13.00 Uhr
Tafelbringedienst bis zur Haustür
Einkaufsdienste bis zur Haustür
bitte telefonisch melden unter:
03537-217947 oder 03537-204448
oder über Handy 015772540982 oder 015201008853
02.04.2020, 13:20 Uhr (Update: 16:00 Uhr)
Sachsen-Anhalt verlängert die Maßnahmen
Das Land verlängert die Maßnahmen zur vorübergehenden Kontaktbeschränkung bis zum 19. April. Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu 2 Jahren geahndet werden. Der Katalog führt 12 Punkte auf und nennt Regelsätze, die von "fahrlässiger und erstmaliger Begehungsweise" ausgehen.

31.03.2020, 13:20 Uhr (Update: 16:00 Uhr)
Terminvergabe für Abstrichzentrum
03537 276-852 oder
03537 276-763
30.03.2020, 10:00 Uhr (Update: 16:40 Uhr)
Informationen für Unternehmen: Sachsen-Anhalt stellt bis zu 150 Millionen Euro Soforthilfen für die Wirtschaft zur Verfügung
Die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt steht durch die Corona-Pandemie vor einer sehr harten Bewährungsprobe. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens bedroht die wirtschaftliche Existenz vieler Unternehmen. Die Landesregierung hat sich deshalb auf ein Hilfspaket verständigt, das insbesondere Zuschüsse für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen vorsieht. Ziel ist es, Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern.
In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes wird das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Soforthilfe wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.
Unternehmen mit
- bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
- 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
- 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
- 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.
Ausgereicht werden die Soforthilfen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab Montag (30. März 2020) können sich Unternehmer und Solo-Selbstständige den Antrag herunterladen.
Ausgeschlossen von der Soforthilfe sind Unternehmen:
- die vor dem 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren,
- der privaten und gewerblichen Vermietung und Verpachtung von Immobilien,
- die nebenberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Was ist betrieblicher Sach- und Finanzaufwand netto, z. B.:
1. Abfallentsorgung
2. Beiträge (IHK, Handwerkskammer etc.)
3. Beratungsausgaben (laufende Rechtsanwalts-, Unternehmensberaterkosten)
4. Betriebliche Versicherungen (BG, Betriebshaftpflicht, Kfz …)
5. Abo: Literatur, Zeitschriften
6. Buchführungskosten/Steuerberatung
7. Büro- und Verpackungsmaterial (laufende Kosten)
8. Kraftfahrzeugausgaben (laufende Kosten)
9. Kontoführungs- und GEMA-Gebühren
10. Leasinggebühren (Raten inkl. Tilgung)
11. Mieten (inkl. Nebenkosten und Energie)
12. Rundfunkbeitrag
13. Reparatur/Instandhaltungsverträge (laufend)
14. Sonstige Ausgaben (laufende Kosten)
15. Telefon, Fax, Handy, Internet (laufende Kosten)
16. Werbung und Vertriebsausgaben (laufende Kosten)
17. Zinszahlungen Kredite
18. Tilgung Darlehen
Nicht förderfähig über dieses Programm sind:
- Umsatzausfälle
- Material- und Warenlager
- Personalkosten, nutzen Sie dafür die verbesserten Möglichkeit der Kurzarbeit über Ihre Agentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
- Unternehmerlohn, nutzen Sie dafür den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bei Ihrem Jobcenter
https://www.arbeitsagentur.de/datei/grundsicherung-deutsch_ba044789.pdf
Wichtige Hinweise beim Ausfüllen des Corona-Soforthilfe-Antrages:
- Punkt 2.2: Schildern Sie bitte hier, dass Ihre Branche auf Grund der Anordnung des Landes oder Ihrer Stadt / Kommune direkt von der Geschäftsschließung betroffen ist bzw. sofern Sie noch geöffnet haben sollten, Ihnen ein erheblicher Einbuch der Kundennachfrage bzw. Auftragsstornierung eingetreten ist.
- Punkt 2.4.2: Mit Versicherungsleistungen ist eine Rückvergütung einer vorhandenen Betriebsschließungsversicherung gemeint. Unter sonstige öffentliche Hilfen ist u. a. eine Zuwendung Ihrer Stadt oder Kommune zu verstehen.

27.03.2020, 11:00 Uhr
Seit dem 26.03.2020 gilt die Allgemeinverfügung zur Abriegelung der Ortsteile Jessen und Schweinitz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bis 10.04.2020, 00:00 Uhr
Ab dem 28. März 2020 07:00 Uhr werden die rot markierten Straßen mit einer sogenannten „Nizzasperre“ (Betonwürfel) versehen.
Diese Stellen sind dann auch nicht mehr mit Personal besetzt und NICHT MEHR DURCHFAHRBAR:
- L116 Abzweig Gerbismühle
- L113 Schweinitz Abzweig Klossa
- K 2221 Richtung Kleinkorga (Einfahrt Brantner)
- L 113 Schweinitz Richtung Lindwerder
- K 2235 Arnsdorf
Die bisherigen Sperren bleiben weiterhin erhalten und mit Ordnungskräften besetzt:
- L 39 Richtung Seyda
- Gorsdorf „Hohe Straße“ in Richtung B187
- B187 aus westlicher Richtung Ortsteingang Jessen
- L 114 Richtung Grabo
- K 2230 Gerbisbach
- B187 Schweinitz Abzweig Mönchenhöfe
Bewohner des Ortsteiles Dixförda können nur über den landwirtschaftlichen Weg entlang des Badesees ihren Ortsteil verlassen.
Wir bitten um Beachtung !!!!
27.03.2020
Der Gewerbeverein ruft auf
In Anbetracht der besonderen Situation in unserem Jessen und Schweinitz haben wir uns gedacht, dass es doch ein schönes Zeichen des Zusammenhalts und der Solidarität wäre, wenn wir unsere Fahnen und Wimpel sichtbar an die Häuser anbringen.
Wir lassen uns nicht unterkriegen und halten in allen Lebenslagen zusammen!!!
DANKE
27.03.2020
Informationen Selbständige und Unternehmer
Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen des Bundes für Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Krise.
27.03.2020
Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg
Pressemitteilung: Anzeigen zur Kurzarbeit: So können Arbeitgeber helfen, das Verfahren zu beschleunigen
Aufgrund der Corona-Krise zeigen aktuell viele Unternehmen Kurzarbeit an. Viele von ihnen haben bisher keine Erfahrung mit dem Verfahren und schicken ihre Anzeigen und Anträge einfach per Mail an die Arbeitsagenturen. Das führt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Die BA bittet Arbeitgeber dringend, die vorgesehenen Online E-Services oder den postalischen Weg für die Anzeigen zu nutzen.
Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind rasant angestiegen. Viele betroffene Unternehmen sind aufgrund der Corona-Krise das erste Mal mit Kurzarbeit konfrontiert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kurzarbeit-Teams setzen alles daran, die Anzeigen schnell zu beantworten. Problem: Viele Arbeitgeber schicken derzeit ihre Anzeigen, Anträge und Abrechnungslisten per einfacher E-Mail an die Arbeitsagenturen. Das führt zu längeren Bearbeitungszeiten.
Arbeitgeber können die Bundesagentur für Arbeit unterstützen, indem sie für die Anzeige und den Antrag die vorgesehenen Online Angebote und eServices nutzen. Erforderlich ist dafür ein Arbeitgeber-Account, für den man sich registrieren muss.
Arbeitgeber, die noch keinen Account haben, sollten die Anzeige und später die Anträge und Abrechnungen unterschrieben und ausschließlich postalisch an die Post-Anschrift der für ihren Betriebssitz zuständigen Arbeitsagentur senden.
Postalische Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg
(zuständig für die Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie der Stadt Dessau-Roßlau):
Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg
06838 Dessau-Roßlau
Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den neuen Regelungen finden Arbeitgeber auch auf den Internetseiten der BA: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Zugang zum E-Service: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
Formulare zum DOWNLOAD
Anzeige über Arbeitsausfall/Kurzarbeit
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Antrag auf Kurzarbeitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.arbeitsagentur.de/dessau-rosslau-wittenberg.
26.03.2020, 13:00 Uhr
Die geänderte Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg für die Ortsteile Jessen und Schweinitz sowie eine Übersicht zu den Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte.
25.03.2020, 23:00 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, musste heute durch den Landrat verfügt werden, die Ortsteile Jessen und Schweinitz für die Zeit bis zum 10. April 2020 unter Quarantäne zu stellen.
Der Aufenthalt der Bürger wird auf diese Ortsteile beschränkt.
Bitte lesen Sie die Allgemeinverfügung zum Schutz bzw. der Ausbreitung des Corona Virus in den Ortsteilen Jessen und Schweinitz vom 25.03.2020 .
Für die gesamten Ortsteile Jessen und Schweinitz gilt ab Donnerstag, den 26.03.2020 / 07:00 Uhr eine absolute Zugangsbeschränkung.
Die komplette Allgemeinverfügung mit allen Einzelheiten, Ausnahmen und Begründungen finden Sie auf der Homepageseite vom Landkreis: https://www.landkreis-wittenberg.de/de/informationen-zum-coronavirus-im-landkreis-wittenberg/informationen-zum-coronavirus.html.
Die Stadtverwaltung Jessen (Elster) steht Ihnen zusätzlich zur Hotline des Landkreises (03491 479-479) unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
- 03537 276-852
- 03537 276-859
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
24.03.2020
Kontaktbörse Jessen
Vermittlung von Nachbarschaftshilfen wie Einkaufen, Telefongespräche für Einsame …
Die Coronakrise fordert unsere Solidarität und Mitmenschlichkeit.
Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder ihres Alters zur Risikogruppe gehören, sind hier auf Unterstützung angewiesen. Andere haben gerade jetzt Zeit, um für diese Menschen z.B. einkaufen zu gehen oder ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte zu haben. Trotz des Gebotes des nötigen körperlichen Abstandes, kann hier konkret geholfen werden.
Es gilt, Menschen die Hilfe benötigen und Menschen die Hilfe geben möchten zusammen zu bringen.
Dieses Anliegen möchte Petra Stelter für Jessen aufgreifen und eine Kontaktbörse ins Leben rufen. Interessierte können sich telefonisch bei ihr melden. Unter Angabe des Wohnortes und der Telefonnummer werden dann passende Kontakte vermittelt.
Die Vermittlungsbörse soll dann greifen, wenn keine Hilfe aus dem persönlichen Umfeld genutzt werden kann.
Leitlinien der Kontaktbörse
- Es handelt sich um ein ehrenamtliches und freiwilliges Hilfsangebot, daher haftet jeder für sich selbst.
- Nach erfolgreicher Vermittlung oder Beendigung der Hilfe, werden die Kontaktdaten gelöscht.
- Der Einkäufer nimmt direkt Kontakt mit dem Hilfesuchenden auf und vereinbart die Einkaufsmodalitäten, das gilt auch für andere Hilfeleistungen.
- Die Bezahlung erfolgt direkt bei der Übergabe oder in Absprache auch vor dem Einkauf
- Eine Fahrkostenentschädigung kann mit dem Hilfesuchenden von bis zu 2€ vereinbart werden.
- Die Telefongespräche werden vertraulich geführt.
Interessierte melden sich montags oder donnerstags in der Zeit von 9.00-11.00 Uhr unter der Telefon Nummer 03537/215177 oder unter dem Mailkontakt Petruwestelter@aol.com, Betreff: „Kontaktbörse“
Hilfsaktion der Fraktion „Wir Für Hier“
Jessener Bürger, die eine Einkaufshilfe benötigen, können sich bei Michael Thieme (mobil 0172-1515848) oder Tino Baumgart (mobil 0173-6814634) melden.
25.03.2020
Hinweis aus dem Fachbereich Schule zur 2. Verordnung zur Eindämmung des Corona Virus vom 25.03.2020
Ausweitung des Anspruch auf Notbetreuung der Kinder unter 12 Jahre
Die neuen Regelungen zur Notbetreuung legen fest: Für einen Anspruch auf Notbetreuung ist es jetzt ausreichend, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Dann kann für Kinder bis zwölf Jahre ein Platz in Kita, Schule oder Hort in Anspruch genommen werden. Für andere Familien gilt wie bisher: Notbetreuung ist möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin ihrer Einrichtung oder direkt an die Stadt Jessen 03537-276-5.
25.03.2020
Aktuelle Informationen vom Pass- und Einwohnermeldeamt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ist Ihr Personalausweis abgelaufen, können Sie sich auch mit Ihrem gültigen Reisepass (falls vorhanden) überall ausweisen.
Benötigen Sie dringend ein gültiges Ausweisdokument können Sie uns hierzu gern telefonisch erreichen.
Hinweis: Bis auf weiteres werden von unserer Behörde keine Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Ausweispflicht eingeleitet, wenn die Gültigkeit des Ausweisdokumentes nicht länger als 3 Monate abgelaufen ist.
Weitere Informationen zur Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen finden Sie auf der Homepage vom Bundesinnenministerium: Personalausweisportal
Sind Sie zu- oder umgezogen, können wir die An- oder Ummeldung auch zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend vornehmen.
Bei weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 03537 276-5 zur Verfügung.
24.03.2020
Pressemitteilung
In Erwartung einer einheitlichen Regelung für das Aussetzen und eine mögliche Rückerstattung von Beiträgen informiert der Bürgermeister, dass auch Jessen (Elster) die Beiträge für die Kinderbetreuung ab April nicht erheben wird. Es ist selbstverständlich, dass unsere Eltern angesichts der Schließung unserer Einrichtungen entlastet werden müssen. Es ist schon bewundernswert, dass der überwiegende Teil der Kinder im häuslichen Umfeld betreut wird und die Notbetreuung wirklich als letzter Ausweg betrachtet wird.
Wir erwarten eine grundsätzliche Regelung für das Land Sachsen-Anhalt, auch hinsichtlich möglicher Erstattungen für den Monat März. Deshalb gehe ich davon aus, dass eine eigene Entscheidung des Stadtrates dazu entbehrlich bleibt. Natürlich erwarte ich auch die dazu erforderliche finanzielle Hilfe des Landes, die aktuell im Landtag auch in Verbindung mit einem Nachtragshaushalt diskutiert wird.
Zusätzlich verweise ich auf die aktuell veröffentlichte Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vom 24.März 2020, die ab 25.03.2020 / 00.00 Uhr in Kraft tritt. Bisher wurden alle Einschränkungen in der Stadt von den Bürgern umgesetzt. Dafür meinen Dank. Auch die verschärften Bedingungen werden wir gemeinsam ertragen, um eine weitere Ausbreitung in der Stadt zu unterbinden.
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
24.03.2020
DER GEWERBEVEREIN INFORMIERT
Auch im Altkreis Jessen ist die Krise durch den Corona-Virus angekommen.
Der Vorstand des Gewerbevereines hat darüber beraten, wie man hiesigen Unternehmen helfen kann. Per E-Mail werden die Mitglieder des Vereins regelmäßig über z. B. Beantragung des Kurzarbeitergeldes, Beantragung einer Kreditförderung samt der notwendigen Bürgschaft u. s. w. informiert.
Trotzdem wird wirtschaftlicher Schaden nicht verhindert werden können. Darum appelliert der Gewerbeverein an alle Kunden, auf Online-Einkäufe zu verzichten und unsere Kaufkraft in der Region zu belassen, bis die Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten und andere Unternehmen wieder öffnen.
In Anbetracht dieser besonderen Situation rufen wir alle Menschen zur Besonnenheit aber auch zu sehr großer Vorsicht und Sorgfalt im Umgang miteinander auf.
Bleiben Sie gesund!
Der Vorstand des Gewerbevereines Jessen (Elster)

Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt,
mit dem Corona-Virus ereilt uns eine Infektion, deren Gefahr ungeahnte Ausmaße annehmen kann.
Bitte unterschätzen Sie die Gefahr nicht!
Leitlinien des Bundes werden in Verfügungen des Landes und des Landkreises eingearbeitet und über alle Medien an die Menschen gebracht.
Diese Verfügungen sind von uns allen einzuhalten.
Inzwischen hat der Virus auch die ersten Bürger unsere Stadt erreicht. Unbewusst verbreiten die Menschen den Virus weiter.
Die Stadtverwaltung ist über die Umstände informiert und steht mit dem Landkreis in engem Kontakt über mögliche und notwendige Maßnahmen.
So werden von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes alle Kontakte betroffener Personen ermittelt und Untersuchungen angeordnet.
Es bleibt trotzdem unsere gemeinsame Aufgabe, jegliche Kontakte untereinander auf das notwendige Maß zu beschränken.
Für eine Übergangszeit ist es möglich, die Kinderbetreuung in unseren Einrichtungen für absolut dringende Fälle anzubieten.
Die Verfügung des Ministerpräsidenten zur Schließung aller Geschäfte, deren Angebote nicht dringend erforderlich sind, ist ein nötiger Schritt die Ausbreitung zu verlangsamen und dabei trotzdem die Grundversorgung zu gewährleisten.
Wir haben in der Stadt alle öffentlichen Gebäude, Seniorentreff, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, wie auch die Dorfgemeinschaftshäuser geschlossen.
Veranstaltungen sind überwiegend abgesagt oder verschoben, der Vereinssport macht ebenfalls Pause.
Mein großer Dank gilt allen Verantwortlichen, die bereits eigenverantwortlich dazu beigetragen haben. So auch allen Geschäftsleuten, die schließen oder einschränken mussten.
Bitte unterstützen Sie das Ansinnen durch Eigenverantwortung und achtsamen Verzicht!
Gehen Sie planvoll einkaufen und halten Sie Abstand zu anderen Menschen, besonders an der Kasse.
Seien Sie ebenso vorsichtig bei privaten Feiern und Zusammenkünften.
Mir ist bewusst, dass damit vielfältige Einschränkungen in den Familien und Unternehmen verbunden sind. Diese Einschränkungen müssen wir jetzt in nachbarschaftlicher und familiärer Solidarität aushalten. Da wir den „Feind“ weder hören noch sehen und noch keine Opfer zu beklagen sind, müssen wir uns der Gefahr noch bewusster stellen.
Es wird zukünftige Regelungen geben, die sich mit KiTa-Beiträgen, Entgeltersatz, Schadensbeseitigung beschäftigen. Jedoch nützen die uns nur, wenn wir möglichst gesund bleiben und uns gegenseitig schützen.
Ich bitte auch dringendst, in der Kommunikation über alle sozialen Medien sehr vorsichtig zu sein. Manche Eitelkeit zum digitalen Klatsch könnte ungeahnten Schaden auslösen.
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen oder Hinweisen direkt an öffentliche Stellen wie unsere Stadtverwaltung und den zuständigen Landkreis Wittenberg.
Ich wünsche uns allen Gesundheit und Zusammenhalt.
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
23.03.2020 07:50 Uhr
Ausgangsbeschränkung anlässlich der COVID-19 Pandemie
Sachsen-Anhalt erlässt verschärfte Kontaktbeschränkungen und schließt Gaststätten und Restaurants. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 23. März 2020, 00.00 Uhr.
20.03.2020 12:30 Uhr
Ab dem 23.03.2020 sind bis auf Widerruf die Wertstoffhöfe der Brantner Deutschland GmbH in Jessen (Großkorgaer Landstraße 4) und der Remondis GmbH in Klieken aufgrund der aktuellen Situation für Privatpersonen geschlossen.
20.03.2020 12:10 Uhr
Sicherstellung der standesamtlichen Tätigkeit unter Beachtung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (SARS-CoV-2-EindV)
Sicherstellung der standesamtlichen Tätigkeit (PDF)
Schließung aller Verkaufsstellen von Speiseeis im Landkreis Wittenberg, wenn dies in der Einrichtung frisch zubereitet und zum sofortigen Verzehr angeboten wird
19.03.2020 17:20 Uhr
Landesverwaltungsamt genehmigt Sonntagsöffnung u.a. für Lebensmittelgeschäfte:
Allgemeinverfügung: Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Land Sachsen-Anhalt (PDF)
Erlass zur Schließung von Beherbergungsstätten in Sachsen-Anhalt und dem Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab Freitag, den 20. März 2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2:
Erlass zur Schließung von Beherbergungsstätten (PDF)
Sachsen-Anhalt schließt Hotels für Touristen
Magdeburg. Sachsen-Anhalt schließt die Hotels für Touristen. Wer bereits eingecheckt hat, muss bis übermorgen abreisen. Reisen aus familiären, gewerblichen und beruflichen Gründen bleiben erlaubt:
Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt für Veranstaltungen und Ladenschließung
17.03.2020 15:40 Uhr
Die Landesregierung erlässt eine Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus.
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat einschneidende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärte zu dem Beschluss: „Ich bin mir bewusst, dass die nun verfügten Maßnahmen schmerzliche Einschnitte für das öffentliche und private Leben sowie die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt bedeuten. Für uns hat aber der Schutz der Menschen unseres Landes oberste Priorität.“
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Bekanntmachungen lesen Sie hier:
Betreuung der Kinder der „unentbehrlichen Schlüsselpersonen"
16.03.2020 10:00 Uhr
Laut Erlass des Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration ist für die Übergangszeit vom 16.03.-17.03.2020 die Betreuung der Kinder möglich.
Ab dem 18.03.2020 werden nur Kinder der „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“ betreut. Dies muss mit einer schriftlichen Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Diese Bescheinung ist spätestens am Mittwoch bei Abgabe des Kindes vorzulegen.
13.03.2020, 19:00 Uhr
Das Land Sachsen-Anhalt hat bekanntgegeben, dass ab Montag den 16.03.2020 bis einschließlich den 13.04.2020 alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten geschlossen bleiben.
Alle Eltern, die die Möglichkeit haben ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sollten diese zu Hause lassen. Für alle anderen findet in den Einrichtungen der Stadt Jessen (Elster) eine Notbetreuung statt.
Die Schulbusse verkehren bis auf weiteres regulär nach Fahrplan.
Die Sporthallen und Sportplätze, die Jugendklubs, der Seniorentreff und die Bibliotheken der Stadt Jessen (Elster) bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Ebenso bleibt die Stadtverwaltung für den öffentlichen Besucherverkehr nur beschränkt erreichbar. Bürgerinnen und Bürger, die sich in dringenden Fällen an die Stadtverwaltung Jessen (Elster) wenden müssen oder bereits einen Termin vereinbart haben, werden gebeten, telefonisch mit dem bekannten Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen oder sich unter 03537 276-5 anzumelden.
Die Einwohnerversammlung in Klossa wird verschoben.
Der Landkreis Wittenberg wird am 17.03.2020 ein Sonderamtsblatt mit Informationen zur Durchführung von Veranstaltungen herausgeben.
Die Stadt Jessen (Elster) reagiert auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat am 11. März 2020 einen Erlass zur Durchführung von Großveranstaltungen veröffentlicht. Die zuständigen Behörden werden darin angewiesen, notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 einzuhalten.
Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern werden grundsätzlich untersagt. Bei Veranstaltungen von 500 bis 1000 Besuchern sowie Veranstaltungen unter 500 Personen ist im Vorfeld eine Gefährdungseinschätzung in Abstimmung mit dem Landkreis Wittenberg, Fachdienst Gesundheit, Tel.: 03491 479 380 vorzunehmen. Zusätzlich sind bei allen Veranstaltungen die Registrierung der Teilnehmer durch die Veranstalter sicher zu stellen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, jegliche Besuche in öffentlichen Einrichtungen auf das absolut Notwendige zu begrenzen.
Nutzen Sie andere Kommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail oder Post für die Übermittlung von Fragen, Sorgen, Hinweisen.
Alle aktuellen Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Landkreis Wittenberg:
https://www.landkreis-wittenberg.de/de/aktuelles/informationen-zum-coronavirus.html
Robert Koch-Institut (RKI):
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Landesamt für Verbraucherschutz (LVA):
https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/infektionsschutz/infektionskrankheiten/coronavirus/