Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden ist ab dem 15. Oktober 2017 bis zum 31. März 2018, montags bis freitags 09:00 Uhr – 17:00 Uhr und samstags 09:00 Uhr – 12:00 Uhr im Landkreis erlaubt.

Die Erlaubnis gilt nur, wenn unter anderem keine Inversionswetterlagen (Smog, Nebel) vorliegen, kein starker Wind herrscht und die pflanzlichen Gartenabfälle trocken sind. Ebenfalls müssen die Mindestabstände zu Gebäuden eingehalten werden. Grundsätzlich verboten ist das Verbrennen an gesetzlichen Feiertagen und bei ausgelöster Waldbrandgefahrenstufe 3, 4 und 5.

Weitere Informationen bzw. die komplette Verbrennungsordnung vom 15.09.2015 sind auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-wittenberg.de/de/aktuelles-vom-landkreis/verbrennen-pflanzlicher-abfaelle-20003854.html) nachzulesen.

Ordnungsamt
Stadtverwaltung Jessen (Elster)

von Lutz Pallas

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