Verbrennen ist ab Waldbrandgefahrenstufe drei verboten

Das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist ab Waldbrandgefahrenstufe drei verboten, die ab heute gilt.

Bis Ende März können pflanzlicher Gartenabfälle auf diese Weise entsorgt werden, doch aufgrund der nun geltenden Waldbrandgefahrenstufe
drei ist das zur Zeit nicht mehr möglich. Ab der Warnstufe drei erfolgt zudem die Brandüberwachung durch die Waldbrandzentrale im Betreuungsforstamt Annaburg.

Bitte informieren Sie sich tagesaktuell um die geltende Waldbrandgefahrenstufe.

von Lutz Pallas

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