Hinweise zu Verstößen gegen Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg

Seit dem 15.10.2019 (bis zum 31.03.2020) dürfen wieder pflanzliche Abfälle von gärtnerischen Böden unter Beachtung bestimmter Auflagen und zu vorgegebenen Zeiten verbrannt werden.

Sollten Sie Verstöße gegen die obige Verbrennungsverordnung feststellen, melden Sie diese bitte beim dafür zuständigen Landkreis Wittenberg. Sie erreichen diesen zu den Geschäftszeiten unter der „0 34 91/47 9-0“ und nach Dienstschluss unter der Telefonnummer der Leitstelle „112“. Innerhalb der Kreisverwaltung sind in den jeweiligen Fachdiensten Bereitschaftsdienste eingerichtet worden, welche die Sachverhalte bzw. Ihre Anzeigen bearbeiten und entsprechend verfolgen. Die Stadt Jessen (Elster) ist für die Überwachung dieser Verordnung nicht zuständig.

Nachlesen können Sie die Verbrennungsverordnung auch noch einmal auf der Homepage des Landkreises
Wittenberg: www.landkreis-wittenberg.de/de/aktuelles/verbrennen-pflanzlicher-gartenabfaelle.html

Wir bitten um Beachtung.

Ordnungsamt der Stadt Jessen (Elster)

von Lutz Pallas

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