Finanzämter öffnen wieder für den Publikumsverkehr
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 016/2020
Magdeburg, den 29. Mai 2020
Finanzämter öffnen wieder für den Publikumsverkehr
Die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt werden ab 2. bzw. ab 15. Juni wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
Für den Besuch des Finanzamts sind folgende Hinweise zu beachten:
- Grundsätzlich sollten die Bürgerinnen und Bürger einer telefonischen Kontaktaufnahme weiterhin den Vorzug geben. Die Kontaktdaten der Finanzämter finden sich im Internet unter http://lsaurl.de/finanzamt
- Um Wartezeiten zu vermeiden und die Einhaltung der Abstandsregelung zu ermöglichen, sollte der Besuchstermin vorher telefonisch vereinbart werden. Die Besucherzahl wird in Abhängigkeit von der Größe der Wartebereiche reglementiert werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im Finanzamtsgebäude verpflichtend.
- Im Finanzamt werden die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erfasst. Die Besucherregistrierung dient dazu, im Fall einer Coronainfektion Kontaktpersonen leicht anhand einer Besucherliste benachrichtigen zu können. Hierzu sind Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer anzugeben.
- Steuererklärungsvordrucke können telefonisch angefordert werden, sie werden per Post versandt. Steuererklärungen müssen nicht persönlich abgegeben werden, es genügt, die Unterlagen in den Briefkasten des jeweilig zuständigen Finanzamtes einzuwerfen.
- Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER abzugeben. Über die Internetseite www.elster.de ist auch die Übermittlung von Anträgen zur Fristverlängerung oder von Einsprüchen an das Finanzamt möglich.
Öffnungstermine:
2. Juni 2020 |
15. Juni 2020 |
FA Halle (Saale) |
FA Bitterfeld-Wolfen |
FA Merseburg |
FA Dessau-Roßlau |
FA Salzwedel |
FA Eisleben |
FA Stendal |
FA Genthin |
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FA Haldensleben |
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FA Magdeburg |
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FA Naumburg |
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FA Quedlinburg |
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FA Staßfurt |
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FA Wittenberg |
von Lutz Pallas