Durchführung der Gewässerschau

Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 67 wird

• am 03.11.2022 der Gewässerabschnitt Schweinitzer Fließ / Landesgrenze – Mündung
Treffpunkt: 09.00 Uhr – Schwimmbad Schweinitz
• am 08.11.2022 der Gewässerabschnitt Neugraben / Landesgrenze – Mündung
Treffpunkt: 09.00 Uhr – Stauanlage zwischen Grabo und Hemsendorf
• am 10.11.2022 der Gewässerabschnitt Schwarze Elster / Landesgrenze – Mündung
Treffpunkt: 09.00 Uhr – Straßenbrücke Gorsdorf

der Stadt Jessen (Elster) geschaut.

Die Schaukommission hat für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
• Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren
• Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen
• eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen,
soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.

Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Gewässerabschnitt
wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schriftlich an:

Landesbetrieb für Hochwasserschutz
und Wasserwirtschaft (LHW) Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Wittenberg

von Lutz Pallas

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