Die Stadt Jessen (Elster) sucht Schiedspersonen - Neuwahlen 2023 im Stadtgebiet

Für die Besetzung der Schiedsamtsstellen für den Zeitraum 2024 bis 2028 der Stadt Jessen (Elster) werden wieder drei Schiedsfrauen oder Schiedsmänner gesucht.

Das Stadtgebiet Jessen (Elster) ist in die Schiedsstellenbezirke Jessen, Holzdorf und Seyda aufgeteilt, wobei jeder Bereich mit einer eigenständigen Schiedsperson besetzt ist. Die Schiedspersonen vertreten sich im Hinderungsfall untereinander.

Auf Grund der Größe des Stadtgebietes und da sich die Aufteilung in die drei Bereiche bewährt hat, wird dies auch für die Neuwahl so beibehalten werden.

Die Schiedsperson für den Bereich Jessen ist für die Orte Jessen, Ruhlsdorf, Rehain, Arnsdorf, Leipa, Schweinitz, Klossa, Mügeln, Glücksburg, Dixförda, Zwuschen, Steinsdorf, Großkorga, Lindwerder, Battin, Düßnitz, Schöneicho, Gerbisbach, Grabo, Kleindröben, Mauken, Gorsdorf-Hemsendorf, Rade, Klöden, Schützberg und Rettig zuständig.

Die Schiedsperson für den Bereich Holzdorf ist für die Orte Holzdorf, Kremitz, Linda, Neuerstadt, Kleinkorga, Mönchenhöfe, Buschkuhnsdorf, Reicho zuständig.

Die Schiedsperson für den Bereich Seyda ist für die Orte Seyda, Morxdorf, Mellnitz, Mark Zwuschen, Schadewalde, Gentha, Lüttchenseyda, Naundorf, Mark Friedersdorf zuständig. 

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die das 25. Lebensjahr vollendet haben; die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben; nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im jeweiligen Schiedsstellenbezirk der Stadt Jessen (Elster) wohnen.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art - zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter  Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Schiedspersonen sind Persönlichkeiten die frei reden können, die eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung mitbringen. Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden für ihr Amt durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - hinreichend ausgebildet.

Die Dauer der Tätigkeit der Schiedspersonen beläuft sich in der Regel auf 5 Jahre.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) wird über die Zulassung der Schiedsfrauen und Schiedsmänner beschließen.

Die Schiedspersonen werden vom Direktor des Amtsgerichtes Wittenberg in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die Amtszeit der Schiedspersonen beginnt mit der Berufung in das Amt.

Wer Interesse an der Tätigkeit der Schiedspersonen hat, sollte sich bis zum 30. Juni 2023 schriftlich bei der Stadt Jessen (Elster), Ordnungsamt, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster) bewerben.

Für weitere Anfragen und Informationen steht Ihnen das Ordnungsamt, Frau Preuß, telefonisch (Tel.-Nr. 03537 / 276 853) oder persönlich zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: http://www.schiedsamt.de/ und unter http://www.bds-sachsen-anhalt.de/

von Lutz Pallas

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