Geflügelpest - Amtliche Bekanntmachung - Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Hiermit wird die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg vom 23. November 2016 aufgehoben.

Stattdessen wird aufgrund einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel folgendes angeordnet:

1. Ab sofort dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel) in den nachfolgend bezeichneten Ortsteilen ausschließlich
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.

Dieses Aufstallungsgebot gilt ab sofort für folgende Ortsteile:
- Vockerode und Riesigk in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz
- Klieken und Buro in der Stadt Coswig (Anhalt)
- Schützberg, Gorsdorf, und Hemsendorf in der Stadt Jessen (Elster)
- Premsendorf in der Stadt Annaburg

2. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, auch Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Tauben ausgestellt werden, sind weiterhin im gesamten Landkreis Wittenberg bis auf weiteres verboten.
3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
4. Die Anordnungen gelten bis auf Widerruf.
5. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 22. März 2017.

von Lutz Pallas

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