Mai 2025

Vollsperrung der Ortsverbindungsstraße Jessen - Annaburg

Vollsperrung der Ortsverbindungsstraße Jessen - Annaburg von Montag, 12. Mai 2025 - Freitag, 16. Mai 2025

Grund: Erneurerung der Fahrbahn

2025 von Anja Richter-Nowak

Illegale Müllentsorgung im Stadtgebiet

Illegale Müllentsorgung im Stadtgebiet und Bitte um Hinweise

Wer kann Hinweise geben?

Überall in unserer Stadt können wir uns darüber freuen, dass viele Bürger mit großem Fleiß und Kreativität ein sauberes und attraktives Umfeld um ihre Grundstücke und den Außenanlagen schaffen. Diese lobenswerten Bemühungen werden aber seit einiger Zeit von Bürgern gestört, die geschuldet ihres mangelnden Umweltbewusstseins, ihren Müll in Wald und Flur sogar in unserem Stadtgebiet an den Altkleider- und Glascontainern abladen. So wurden in den letzten Wochen an mehreren Stellen im Stadtgebiet Müllverkippungen festgestellt. Dabei handelt es sich überwiegend um Haus- und Restmüll, der problemlos über die reguläre Abfallentsorgung (gelbe Tonne / Restmülltonne) entsorgt werden könnte. Wir wissen, dass viele unserer Mitbürger ein solches Fehlverhalten verurteilen und fordern, dass die Verursacher streng zu bestrafen sind. Auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung konnten deshalb in der Vergangenheit bereits einigen Umweltsündern das Handwerk gelegt werden.

Sollten Sie Informationen von illegalen Müllentsorgungsstätten haben, so bitten wir Sie uns unverzüglich darüber zu informieren:

Ordnungsamt der Stadtverwaltung Jessen (Elster)

Tel.: 03537 / 276 5

Sachdienliche Hinweise die zur Ergreifung der Umweltsünder führen, werden mit 100,00€ belohnt.

Solche illegalen Müllentsorgungen sind, egal wo sie festgestellt werden, schändlich und man kann auch keinerlei Verständnis dafür haben. Es ist zu wünschen, dass das Engagement unserer Bürger bei der Beobachtung und Aufklärung solcher Straftaten noch größer wäre, damit die Täter für ihre Taten auch belangt werden können.

Ihr Ordnungsamt

 

 

 

2025 von Anja Richter-Nowak

Information des Pass- und Einwohnermeldeamtes

 

Information des Pass- und Einwohnermeldeamtes:

Ausgedruckte Passbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert

 

Ab dem 01.05.2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung von Personalausweisen sowie Reisepässen nicht mehr zulässig. Demnach dürfen Passbilder ab dem 01. Mai 2025 nur noch digital erstellt werden.

Hintergrund dieser Änderung ist die zunehmende Gefahr durch sogenannte „Morphing“-Techniken. Dabei werden z. B. mehrere Gesichtsbilder digital zu einem einzigen verschmolzen – das resultierende Bild enthält somit Merkmale mehrerer Personen. Solche manipulierten Lichtbilder können zur Täuschung bei der Ausweisbeantragung genutzt werden. Die neuen Vorgaben sollen Manipulationen dieser Art künftig verhindern.

Lichtbild durch lizensierte Fotografin/en

Gern können Sie das digitale Passbild weiterhin bei Ihrer Fotografin oder bei Ihrem Fotografen anfertigen lassen. Achtung: Das Foto muss über eine gesicherte, digitale Verbindung direkt an die Meldebehörde übermittelt werden. Für die technische Umsetzung sind die Fotografen durch eine Lizenzierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verantwortlich.

Welche Fotografen diesen Service aktuell anbieten, können Sie telefonisch bei Ihrem Fotostudio erfragen oder unter folgendem Link einsehen:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/#uig-store-map__map

Alternativ besteht ab sofort auch die Möglichkeit das digitale Passbild vor Ort im Einwohnermeldeamt der Stadt Jessen (Elster) fertigen zu lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €. Bitte beachten Sie, dass das Passbild hierbei nicht ausgedruckt werden kann.

Durch diese Bearbeitung kann es zu verlängerten Wartezeiten kommen.

Ihr Einwohnermeldeamt der Stadt Jessen (Elster)

 

 

 

2025 von Anja Richter-Nowak

Pressemitteilung 64/2025

Pressemitteilung
Nr. 64/2025
Mittwoch, den 30. April 2025

Wittenberg: konjunkturelle Schwäche setzt sich fort


„Die konjunkturelle Schwäche setzt sich auch im Landkreis Wittenberg fort. Zum Vormonat ist zwar ein Rückgang der arbeitslosen Menschen - doch im Vergleich zum April 2024 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Der Anstieg ist auf die Entwicklung im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosengeld) zurückzuführen. Dort steigen Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit deutlich gegenüber dem Vorjahr, während im SGB II (Bürgergeld) ein Rückgang zu verzeichnen ist. Die Arbeitslosenquote insgesamt bleibt gegenüber dem Vorjahresmonat stabil. Konkret sprechen wir im Rechtskreis SGB III um einen Anstieg der Arbeitslo-sigkeit um 11,2 Prozent. Dies ist unter anderem auf Unternehmensschließun-gen zurückzuführen.
Der Stellenbestand im Landkreis Wittenberg liegt weiterhin über dem Vorjah-reswert.

Das Zugangsgeschehen entwickelt sich günstiger als im Landes-durchschnitt.
Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist weiterhin rückläufig. Dies ist landesweit zu beobachten“, erklärt Olaf Ruch, Vorsitzender der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt Ost.
Arbeitslosigkeit
Im April waren 4.368 Frauen und Männer arbeitslos. In der Betrachtung zum Vormonat sank die Anzahl um 121 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Arbeitslosen um 76 Frauen und Männer gestiegen.
Die Arbeitslosenquote lag bei 7,0 Prozent, 0,1 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Wittenberg lag damit 0,6 Prozentpunkte unter dem Wert des Agenturbezirkes Sachsen-Anhalt Ost.

Arbeitslosigkeit
Im April waren 4.368 Frauen und Männer arbeitslos. In der Betrachtung zum Vormonat sank die Anzahl um 121 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Arbeitslosen um 76 Frauen und Männer gestiegen.
Die Arbeitslosenquote lag bei 7,0 Prozent, 0,1 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Wittenberg lag damit 0,6 Prozentpunkte unter dem Wert des Agenturbezirkes Sachsen-Anhalt Ost.

Unterbeschäftigung
Die Zahl der Menschen in Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) lag im April bei 5.157. Das waren 87 weniger als im Vorjahr. Die Unterbeschäftigtenquote lag bei 8,1 Prozent. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu Arbeitslosen auch Personen abgebildet, die Teilnehmer in Maßnahmen sind oder einen Sonderstatus (etwa kurzfristige Arbeits-unfähigkeit) innehaben und damit gesetzlich nicht arbeitslos sind.
Einstellungen und Entlassungen
Im April wurden 272 Menschen aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt entlassen und meldeten sich arbeitslos, 19 mehr als im Vormonat. Im selben Zeitraum nahmen 283 Frauen und Männer aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung auf, das waren 28 weniger als im März.
Stellenmeldungen
Die Zahl der Stellenmeldungen stieg im April im Vergleich zum Vormonat. Unternehmen meldeten dem Arbeitgeber-Service 286 neue Stellen. Die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit), das verarbeitende Gewerbe sowie der Handel und die Reparatur von Kraft-fahrzeugen haben im April die meisten Stellen gemeldet.


Jobcenter Wittenberg
Das Jobcenter Wittenberg hat im vergangenen Monat sinkende Leistungsempfängerzah-len zu verzeichnen. So gab es im April 5.400 Bezieher von Bürgergeld und 1.777 von Sozialgeld. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) sank ebenfalls. Aktuell werden 4.315 Bedarfsgemeinschaften betreut. Im März waren es 60 Bedarfsgemeinschaften mehr.

 

2025 von Anja Richter-Nowak

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