Oktober 2015

Informationen des Pass- und Einwohnermeldeamtes

Ab 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Das einheitliche neue Bundesmeldegesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, Scheinanmeldung zu verhindern und das Einverständnis des Wohnungsgebers über den tatsächlichen Einzug aller Personen nachzuweisen.

In der Bestätigung ist der Wohnungsgeber und, wenn er nicht gleichzeitig Eigentümer ist, auch der Eigentümer der Wohnung anzugeben. Um eine genaue Zuordnung zu ermöglichen, ist das Stockwerk, die Wohnungsnummer bzw. die genaue Lage der Wohnung einzutragen. Die Bestätigung kann auch von einer Hausverwaltung erteilt werden, sofern Sie nachweislich vom Hauseigentümer dazu berechtigt wurde

Nachfolgende Änderungen sind zu beachten:

  • Bei Anmeldungen von außerhalb, Ummeldungen innerhalb, sowie An- und Abmelden von Nebenwohnungen oder Wegzügen in das Ausland muss durch den Meldepflichten eine Bestätigung des Wohnungsgebers beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Ein Mietvertrag ist nicht mehr ausreichend
  • Beim Einzug in ein Eigenheim ist ein Nachweis über das Eigentum z.B. Kaufvertrag zu erbringen
  • Meldungen haben eine Frist von 2 Wochen
  • Es müssen alle gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) aller Personen vorgelegt werden, welche die neue Wohnung beziehen
  • Kosten entstehen keine

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer: 03537/276-856 oder -857 beim Pass- und Einwohnermeldeamt.

Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage unter www.jessen.de unter dem Menüpunkt Verwaltung  >  Dokumente  >  Formulare  >  „Wohnungsgeberbestätigung“.

 

2015 von Lutz Pallas

Durchführung der Gewässerschau 2015

Durchführung der Gewässerschau 2015
gemäß § 67 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt für die Gewässerabschnitte der Stadt Jessen (Elster).

03.11.2015 09:00 Uhr Schweinitzer Fließ,Treffpunkt Schwimmbad Schweinitz
05.11.2015 09:00 Uhr Neugraben, Treffpunkt Stauanlage zwischen Grabo und Hemsendorf
10.11.2015 09:00 Uhr Schwarze Elster, Treffpunkt Straßenbrücke Gorsdorf

2015 von Lutz Pallas

Informationen aus dem Bauamt

Im Zuge der Beseitigung der Hochwasserschäden saniert die Stadt Jessen (Elster) die Alte Wittenberger Straße in Jessen (Elster). Hierfür stehen der Stadt Jessen (Elster) Fördermittel zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich mit Mitteln aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe“.
Zurzeit erfolgt der grundhafte Straßenausbau des Abschnitts von Arnsdorfer Reihe bis zur B 187. Kurzfristig wurden uns weitere Mittel für die Deckensanierung von der Arnsdorfer Reihe bis zum Bahnübergang an der L 37 zur Verfügung gestellt. Mit der Deckensanierung wird in der 44. Kalenderwoche begonnen. Diese erfolgt unter VOLLSPERRUNG.
Die Umleitung wird ausgeschildert. Die Arbeiten dauern bis voraussichtlich 08.11.2015. Auch für die Anlieger wird die Erreichbarkeit der Grundstücke nicht immer gewährleistet sein. Die Anlieger werden über den genauen Zeitraum vom Baubetrieb benachrichtigt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

2015 von Lutz Pallas

10.10.2015: 3. Herbstcrosslauf der SG 75 Jessen in Jessen (Elster)

3. Herbstcrosslauf der SG 75 Jessen

Die SG 75 Jessen stellte mit 41 Läufern das teilnehmerstärkste Feld. Es folgte die TSG Wittenberg mit 21 und der SV Linde Schönewalde mit 15 Teilnehmern.

2015 von Lutz Pallas

Der neue Stellvertreter des Bürgermeisters ist Daniel Lehmann

Der neue Stellvertreter des Bürgermeisters ist Daniel Lehmann

Daniel Lehmann, Ordnungsamtleiter in der Stadtverwaltung Jessen (Elster), wurde in einer geheimen Wahl vom Stadtrat zum neuen Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt. Der bisherige Stellverteter Norbert Görlitz gab das Amt aufgrund seines bevorstehenden Ruhestandes und aus gesundheitlichen Gründen auf.

2015 von Lutz Pallas

Verbrennen von Gartenabfällen

Ab 15. Oktober dürfen im Landkreis Wittenberg wieder pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden verbrannt werden:

15. Oktober 2015 bis 31. März 2016,
montags bis freitags 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr,
samstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Gartenabfälle müssen trocken sein und unter geringer Rauchentwicklung und ständiger Kontrolle verbrannt werden. Zur Brandbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen. Auf Schutz suchende Tiere ist zu achten.

Es besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot:

• für Laub und Rasenschnitt
• bei Inversionswetterlagen (Smog, Nebel)
• ab Waldbrandwarnstufe 3
• bei starkem Wind • an gesetzlichen Feiertagen.

Alle weiteren Hinweise entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt Nr. 19 vom 26.09.2015 des Landkreises Wittenberg oder deren Homepage – www.landkreis-wittenberg.de

2015 von Lutz Pallas

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