Hundehaltung (Info An- und Abmeldung)

Hundeanmeldung

Hundehalter, die einen oder mehrere Hunde in ihrem Haushalt aufgenommen haben, müssen die Hundehaltung unverzüglich bei der Stadt Jessen (Elster) anzeigen.

Checkliste:
 Hund
 Impfpass
 Haftpflichtversicherung
 Gebühr: 25,00 Euro

1. Hundehalter im Sinne des Hundegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HundeG LSA) ist,
• wer einen Hund dauerhaft oder länger als zwei Monate ununterbrochen aufgenommen hat und der Hund nach dem 28. Februar 2009 geboren wurde oder,
2. Erforderliche Unterlagen
• Vorführung des Hundes und auslesen des Transponders beim Ordnungsamt der Stadt Jessen (Elster),
• Impfpass des Hundes inkl. Transponder-Nummer,
• Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Deckung mindestens eine halbe Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden) für Hunde, die nach dem 28.02.2009 geboren wurden sind und gefährliche Hunde, die unter das HundeG LSA fallen,
• Für gefährliche Hunde nach dem § 3 (2) HundeG LSA sind die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, ist die Vorlage eines Wesenstests erforderlich, der bestätigt, dass der Hund zu sozialverträglichen Verhalten in der Lage ist,
• Kauf-/ Schenkungsvertrag, wenn vorhanden.
3. Gebühr
• 25,00 Euro
4. Fristen
• Hundehalter sind verpflichtet, den Hund spätestens sechs Monate nach seiner Geburt durch einen Tierarzt mit einem Transponder kennzeichnen zu lassen,
• Spätestens drei Monate nach der Geburt muss der Hundehalter eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1.000 000 € für Personen - und Sachschäden und 50.000 € Euro für sonstige Vermögensschäden für die Haltung des Hundes abschließen und aufrechterhalten,
• Hundehalter gefährlicher Hunde nach dem HundeG LSA müssen innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Hundehaltung durch die Vorlage einer Bescheinigung einer
anerkannten sachverständigen Person oder Einrichtung über einen Wesenstest nachweisen, dass der Hund zu sozialverträglichen Verhalten in der Lage ist.

Hundeabmeldung

Sie müssen die Haltung Ihres Hundes abmelden bei:
• Abgabe des Hundes
• Tod des Hundes

Checkliste:
 Steuermarke
 Euthanasie-Bescheinigung (wenn vorhanden)
 10,00 Euro

Hundeummeldung

Ändern sich bei der Anmeldung des Hundes getätigte Angaben so ist dieses umgehend mitzuteilen.

Eine Mitteilung der Änderung ist notwendig bei:
• Umzug des Halters/der Halterin innerhalb des Stadtgebietes
• Wechsel des Haftpflichtversicherers

Hundesteuer

Für die Hundesteuer gelten in der Stadt Jessen (Elster) derzeit lt. Hundesteuersatzung jährlich folgende Steuersätze:
• Ersthund 48,00 EUR
• Zweithund 90,00 EUR
• Dritthund und jeder weitere Hund 120,00 EUR
• Gefährliche Hunde 480,00 EUR

Zurück

Zurück