Neuigkeiten

Außenstellen der Stadt Jessen (Elster)
Veranstaltungen zum Wochenende
Zunehmender Bedarf an gepflegtem Wohnraum
Die Weinbau-Ausstellung

 


Information über Straßen- und Kanalbauarbeiten in der Rosa-Luxemburg-Straße (B187)

Die Stadt Jessen und der Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt planen die Erneuerung der schadhaften Regenentwässerung
sowie der Geh- und Radwege beidseitig der Bundesstraße 187 von der Einmündung Schloßweg bis zur Einmündung Ludwig-
Hosch-Straße. Weiterer Bestandteil der Baumaßnahme ist die Optimierung der Einmündungen des Schloßweges und der Freyerstraße
an die Bundesstraße.

Der neue Radweg wird aus Asphalt hergestellt. Die Gehwege und die Zufahrten erhalten eine Betonpflasterdecke aus grauem
Rechteckpflaster. Die Bauarbeiten werden in mehreren Bauabschnitten bei halbseitiger Sperrung der Bundesstraße ausgeführt.
Der Verkehr wird dabei in beiden Richtungen über eine Ampelanlage geregelt. Die Fußgänger und Radfahrer werden
auf der jeweils anderen Seite geführt.

Beginnend mit der südlichen Straßenhälfte ist die Ausführung der Bauarbeiten vom 16.08. bis zum 09.10.2010 vorgesehen. Der
Zugang zu Anliegergrundstücken wird nicht mehr als durch die Ausführung unvermeidlich behindert werden.
Der städtische finanzielle Anteil ist mit 125.000 € veranschlagt. Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) sind Ausbaubeiträge
zu erheben.

Brettschneider, Bürgermeister


Wichtige Information zu den Straßenumbenennungen und Hausnummernänderungen

Am 7. Oktober 2010 erscheint im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) die komplette Übersicht aller in unserer Stadt erfolgten Straßenumbenennungen
mit den dazu gehörigen Hausnummernänderungen. Diese Änderungen sind ab 01.11.2010 wirksam.

Die ursprünglichen Straßennamensschilder bleiben noch 1 Jahr installiert, werden aber durch einen roten Querbalken
ungültig gemacht. Bei der Hausnummernänderung gilt entsprechend § 8 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung
der Stadt Jessen (Elster), dass die alte Hausnummer während einer Übergangszeit von 1 Jahr neben der neuen
Hausnummer angebracht sein darf. Die alte Nummer ist rot zu durchkreuzen, jedoch so, dass sie noch lesbar ist.
Die Veröffentlichung erscheint aufgrund des großen Umfangs nur einmal. Bitte werfen Sie die Veröffentlichung
nicht weg, sondern legen Sie diese ordentlich ab.

Brettschneider, Bürgermeister


Wichtige Mitteilung des Meldeamtes zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Für das Jahr 2010 wurden durch das Meldeamt der Stadt letztmalig Lohnsteuerkarten ausgestellt und versandt. Im Jahr 2011 behalten diese weiterhin ihre Gültigkeit und zwar grundsätzlich einschließlich der darauf eingetragenen Freibeträge.

Die Zuständigkeit geht ab dem 01.01.2011 von den Städten und Gemeinden auf das Finanzamt über, sodass sich der Bürger dann mit allen Anliegen rund um die Lohnsteuermerkmale an sein Finanzamt wenden muss.

Ordnungsamt


Pressemitteilung zu Windeignungsgebieten

die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg möchte darüber informieren, dass derzeit der Sachliche Teilplan für die Windenergienutzung einschließlich Umweltbericht erarbeitet wird. Es wurden noch keine neuen Gebiete als Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festgelegt.
Kein Investor oder Projektentwickler erhielt flächenverbindliche Zusagen.

Die Regionale Planungsgemeinschaft distanziert sich von den Schreiben dieser Firmen, die sich an die Grundstückseigentümer, Pächter und Bewohner wenden, um entsprechende Grundstücke zu pachten.
Die Firmen haben keine rechtliche Grundlage, neue Windeignungsgebiete zu benennen, da die Planungshoheit bei der Regionalen Planungsgemeinschaft liegt.

gez. Koschig
Vorsitzender

Regionale Planungsgemeinschaft
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)

www.regionale-planungsgemeinschaft-anhalt-bitterfeld-wittenberg.de


Was gibt es Neues in unserer Stadt ?

•Jessener Frauen konnten sich im Kreispokalfinale am 12.06. gegen Rot Weiß Kemberg mit 3:1 durchsetzen und damit erstmalig den Pokal mit nach Jessen bringen.
• Allemannias C-Jugend hat den Klassenerhalt geschafft und spielt auch in der kommenden Saison in der Landesliga.
• Allemannias B-Jugend wurde vor Annaburg Kreismeister und machte damit den Aufstieg in die nächst höhere Spielklasse perfekt.
• Im Männerbereich sind die Allemannen mit je einer Mannschaft in der Landesklasse, der Kreisoberliga und der Kreisliga vertreten. Der Saisonauftakt fand zum Jessener
Schul- und Heimatfest am 7. August statt. – Auch in der kommenden Saison wird die 1. Vertretung von Gerald Neiße trainiert. Ihm zur Seite stehen Ingo Kilian
und Olaf Schmidt.
• Das Kreisoberligateam wird auch 2010/11 von Denny Bomsdorf und Andreas Steinbeiß betreut. Auch bei der 3. Mannschaft gibt es keine weiteren Veränderungen. Hier
sind David Kretschmann und Helge Kotte die verantwortlichen Trainer.
• Die Jessenerin Annika Nelle wurde zum 172. Schul- und Heimatfest in Jessen zur 18. Weinprinzessin gekürt.
• Grundsteinlegung für den Erweiterungsbau am Jessener Pflegeheim am 04.08.2010
• Historische Weinpresse in Jessen erhält neues Schild, das auf ca. 600 Jahre Weinanbautradition in Jessen hinweist.
• Heiner Schulz ist neuer Schützenkönig der Jessener Armbrustschützen, sein Vize ist Ernst Präger.
• Kreisvolkshochschule bezieht ab dem Herbstsemester Unterrichtsräume im Jessener Gymnasium.
• Fast 40 Jubelkonfirmanden begehen in Jessens Kirche Gnaden-, Goldene oder Diamantene Konfirmation.
• Jessens Feuerwehren im Hochwasserschutz im Einsatz
• Rohbau des Gemeinschaftshauses der Katholischen Kirche in Jessen fertig gestellt
• Netto eröffnet neuen Einkaufsmarkt an der B 187 in Jessen.
• Baumaßnahmen an den Kindereinrichtungen „Villa Teige“ in Jessen Nord und „Koboldmühle“ in Jessen Süd stehen vor der Beendigung.
• In den Grundschulen der Stadt Jessen wurden folgende Schülerzahlen eingeschult:
Grundschule „Max Lingner“ Jessen 54
Grundschule Schweinitz 21
Grundschule Seyda 9
Grundschule Holzdorf 11


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG


Wichtige Information des Meldeamtes zu Reisen in die USA

Einreise mit vorläufigen Reisepässen nicht mehr möglich
(MB Nr. 337, 01.06.2006)

Ab 1. Mai 2006 müssen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Dies hat die US-Regierung jetzt der Bundesregierung mitgeteilt. 

Wer ab Mai 2006 ohne Visum in die USA reisen möchte, sollte einen regulären (roten) Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bzw. 5 Jahren bei unter 26-Jährigen Personen) beantragen. Diese Reisepässe sind von der neuen Visumregelung der USA nicht betroffen. 

Sowohl die elektronischen Reisepässe mit digitalem Gesichtsbild als auch die regulären Pässe, die vor dem 01.11.2005 ausgestellt wurden und noch keinen Chip enthalten, ermöglichen weiterhin die visumfreie Einreise in die USA. 

Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wie vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, beispielsweise Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder zu Arbeits- bzw. Studienzwecken das Land aufsuchen. Für sie besteht grundsätzlich eine Visumpflicht. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt unter http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/sicherheitshinweise.html


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG  (MB Nr. 335, 04.05.2006)

Information der Steuerverwaltung
Entsprechend der durch den Stadtrat beschlossenen Haushaltssatzung wurden die Hebesätze für die Gemeindesteuern in Jessen wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliches Vermögen 280 v.H.

b) für bebaute und unbebaute Grundstücke 370 v.H.

2. Gewerbesteuer 350 v.H. 

Die Steuerzahler erhalten in den nächsten Tagen geänderte Bescheide, die die Hebesatzanpassung zum Inhalt haben. Barkzahler beachten bitte die neue ausgewiesene Fälligkeit der Nachzahlung bei Ihren Überweisungen.
Bedenken Sie bitte auch, dass sich für die Straßenreinigungsgebühr, sowie für die Hundesteuer keine Veränderungen ergeben. Hier gelten demnach die Mehrjahresbescheide vom Januar 2005 für die Folgejahre weiter, sofern sich in den Besteuerungsgrundlagen nichts geändert hat.
Für die Steuerzahler der 2004 neu eingemeindeten Stadtteile gelten die Hebesatzerhöhungen nicht, sie erhalten auch keine geänderten Bescheide.
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Besteuerung von Grundeigentum anhängig. Insofern ist die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Jessen im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1644/05 anhängige Verfahren gemäß § 165 Abs.1 Satz 2 der Abgabenordnung vorläufig, soweit sie selbst genutztes Wohneigentum betrifft.
Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die Erhebung von Grundsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahingehend zu verstehen, dass die angefochtenen Regelungen des Grundsteuergesetzes als verfassungswidrig angesehen werden.
Eventuelle gesetzliche Änderungen werden von Amts wegen durch die Stadtverwaltung Jessen berücksichtigt, ein Einspruch bzw. ein Widerspruch ist insoweit nicht erforderlich.

Brettschneider
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung  (MB Nr. 334, 20.04.2006)

Wichtiger Hinweis zu Hausschlachtungen

Herr DVM Heinz Puhlmann, Kirschweg 59 in 06917 Jessen (Elster) ist vereinbarungsgemäß zum 31.03.2006 als amtlicher Tierarzt aus dem Dienstverhältnis mit dem Landkreis Wittenberg ausgeschieden.

Die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen wird für

das Stadtgebiet Jessen sowie die Stadtteile Leipa, Arnsdorf, Ruhlsdorf, Gentha, Gorsdorf-Hemsendorf, Gerbisbach und Schöneicho seit dem 01.04.2006 von

Herrn
Dr. Olaf Beetz
Weinberge 39
06928 Schweinitz / Stadt Jessen (Elster)
Tel. : 03537 / 202325

wahrgenommen.

Die Tätigkeit der Tierarztpraxis von Herrn Puhlmann wird dadurch aber nicht berührt. Tierbesitzer können dort auch weiterhin die tierärztliche Betreuung ihrer Tiere in Anspruch nehmen.

Dr. Kasan
Amtstierarzt Landkreis Wittenberg


Hinweis des Ordnungsamtes

Ordnung und Sauberkeit an öffentlichen Entsorgungsbehältern

Die Ordnung und Sauberkeit an öffentlichen Entsorgungsbehältern wird leider immer wieder von einigen Mitbürgern missachtet.

Wie z. B. an den Containern für Glasentsorgung im Stadtteil Lindwerder festgestellt, werden teilweise Gegenstände hinterlassen, welche weder in diese Behälter noch neben diese gehören.

Es sollte jeder Bürger mit dafür sorgen, dass auch das Umfeld dieser Standtorte sauber gehalten wird und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubter Müllentsorgung nicht notwendig werden.

Brettschneider
Bürgermeister


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Wichtiger Hinweis des Ordnungsamtes

Erforderliche lichte Höhe bei Bäumen, Hecken und Sträuchern

Bei Kontrollen muss immer wieder festgestellt werden, dass an vielen Straßen, Gehwegen und Plätzen die Bäume, Hecken und Sträucher nicht die erforderliche lichte Höhe für den Verkehr besitzen. Jeder Eigentümer sollte prüfen und dafür sorgen, dass seine Bäume, Hecken oder Sträucher nicht in den Straßenraum oder in den Gehwegbereich hineinragen.

Bei Straßen ist eine Höhe von 4,5 Metern und ein seitlicher Abstand von der Fahrbahn von 1,0 Meter, bei Geh- und Radwegen eine Höhe von 2,5 Metern als Freiraum einzuhalten.

Oft ragen Hecken oder Sträucher durch den Zaun auf die Fahrbahn oder den Gehweg, was zu einer Gefahr für Passanten werden kann. Bitte kontrollieren und stellen Sie vorhandene Mängel noch vor Einbruch des Winters ab.

Hiermit wird darauf hin gewiesen, dass es in der nächsten Zeit verstärkt weitere Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Lichtraumprofils geben wird und gegebenenfalls Auflagen hierzu erteilt werden.

Brettschneider, Bürgermeister


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Außenstellen der Stadt Jessen (Elster)

Außenstellen der Stadtverwaltung Jessen befinden sich in folgenden Stadtteilen:

SEYDA
Postanschrift: Bergstraße 1, 06918 Seyda / Stadt Jessen (Elster)
Telefon: 035387 42201
Fax:        035387 71368
Außenstellenleiter: Herr Johannes Nerenz

HOLZDORF
Postanschrift: Hauptstraße 130, 06926 Holzdorf / Stadt Jessen (Elster)
Telefon: 035389 82038
Fax:        035389 81714
Außenstellenleiter: Herr Johannes Nerenz

Die Außenstellen Seyda und Holzdorf der Stadtverwaltung haben wie folgt geöffnet:

Außenstelle Seyda:
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Außenstelle Holzdorf:
Dienstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: geschlossen

Abweichende Termine können unter Seyda 03 53 87/4 22 01 bzw. Holzdorf 03 53 89/8 20 38 vereinbart werden.

Was Sie in unseren Außenstellen erledigen können:

Folgende Einzahlungen können in die Barkassen der Außenstellen getätigt werden:
Grund-, Hunde- und Gewerbesteuern,
Pachten und Mieten,
Nutzungsentgelte,
Gewässerunterhaltungsbeiträge,
Kindergarten- und Hortgebühren
Standgelder
Sondernutzungsgebühren
Sonstige Gebühren, wie z.B. Friedhof u.a.

Die Eheschließungsräume in Holzdorf und Seyda stehen den Bürgern weiterhin zur Verfügung.


Amtliche Bekanntmachung

Mitteilung der Friedhofsverwaltung der Stadt Jessen (Elster)

Aus gegebenen Anlass, weist die Friedhofsverwaltung der Stadt Jessen nochmals darauf hin, dass bei der Selbstberäumung von Grabstellen Antrags- bzw. Mitteilungspflicht des Nutzungsberechtigten besteht.

Für den Stadtfriedhof Jessen (Elster) sowie die in kommunaler Verwaltung liegenden Friedhöfe der Stadtteile der Stadt Jessen (Elster) ist die derzeit geltende Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Jessen vom 30.10.2001 maßgebend. Darin ist geregelt, dass dem Nutzungsberechtigtem einer Grabstelle obliegt, die Grabmalanlagen vor Ablauf der Ruhefrist entfernen zu können, also eine Grabstelle zu beräumen.

In jedem Fall bedarf es jedoch eines Antrages bei der Friedhofsverwaltung, um der Kontrollpflicht bei Selbstberäumungen nachzukommen. Dieses Antragsverfahren ist völlig unkompliziert und kann durchaus telefonisch erfolgen. Der ausgefüllte Antrag wird dem Nutzungsberechtigten dann zugeschickt und ist anschließend unterschrieben bei der Friedhofsverwaltung wieder abzugeben. Die Antragstellung kann auch zu den Sprechzeiten bei der Verwaltung direkt erfolgen.

Bei dieser Antragstellung sowie bei der Selbstberäumung wird keinerlei Gebühr fällig.

Wir fordern daher alle Nutzungsberechtigten auf, sich an dieses Prinzip zu halten. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Richter, Bereich Friedhofswesen bei der Stadtverwaltung Jessen, Zimmer 1.25, Telefon: 03537/276-5, gern zur Verfügung.

Brettschneider
Bürgermeister


Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen - Kleiner Waffenschein

Seit dem 1. April 2003 sind durch das neue Waffengesetz veränderte Regelungen zum Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in Kraft getreten. Das Führen der genannten Schusswaffen, das heißt das zugriffsbereite und schussbereite Beisichtragen außerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume sowie des eigenen befriedeten Besitztums, bedarf nunmehr einer Erlaubnis, des ,,Kleinen Waffenscheines". Dieser Kleine Waffenschein kann bei der Waffenbehörde des Landkreises Wittenberg beantragt werden. Die Gebühr für die Erteilung dieser Erlaubnis beträgt 50,00 Euro. Zu beachten ist, dass es auch trotz eines kleinen Waffenscheines weiterhin verboten ist, bei der Teilnahme an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen Waffen (jeglicher Art) zu führen. Geblieben ist die grundsätzliche Regelung, dass der Erwerb und der Umgang mit diesen Schreckschuss-, Reizstoff- bzw. Signalwaffen nur Personen gestattet ist, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit diesen Schusswaffen dürfen diese Personen ohne behördliche Erlaubnis innerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume sowie des eigenen befriedeten Besitztums oder mit Zustimmung des Eigentümers in einem anderen befriedeten Besitztum umgehen und schießen. Pyrotechnische Munition darf jedoch nur parallel mit der allgemeinen Erlaubnis zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern zur Jahreswende verschossen werden.


Zunehmender Bedarf an gepflegtem Wohnraum

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie bereits im Mitteilungsblatt veröffentlicht, werden auf Grund der künftig steigenden Personalentwicklung im Bundeswehrstandort Holzdorf an die Stadt verstärkt

Anfragen nach gepflegtem Wohnraum, gepflegten Reihenhäusern

oder schönen Eigenheimen

herangetragen. Bundeswehrangehörige möchten diese(n) Häuser / Wohnraum kurz- oder langfristig mieten oder auch käuflich erwerben, um ihren Wohnsitz in Jessen zu begründen.

Wir als Stadt freuen uns über jeden neuen Einwohner und möchten die Interessenten bei ihrer Suche nach geeignetem Wohnraum unterstützen.

Daher bitten wir Sie, uns bei der Vermittlung solchen Wohnraumes zu unterstützen und wären Ihnen für alle diesbezüglichen Hinweise dankbar.

Melden Sie sich diesbezüglich bitte bei der Stadtverwaltung Jessen, Hauptamt / Frau Woick, Telefon 0 35 37 / 276 – 657.

 

Brettschneider

Bürgermeister


Adressenschreibweise:
Beispiele für die Stadtteile:  

Max Mustermann
Zwuschen Nr.25
06928
Dixförda / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06917 Battin / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06922 Gerbisbach / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06917 Gorsdorf-Hemsendorf / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06926 Großkorga / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06917 Kleindröben / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06928 Lindwerder / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06928 Mügeln / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Weinberge 25
06928 Schweinitz / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06928 Steinsdorf / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Rehain Nr. 25
06917 Ruhlsdorf / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06917 Düßnitz / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06928 Klossa / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Glücksburg Nr. 25
06928 Mügeln / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06928 Dixförda / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Nr. 25
06917 Ruhlsdorf / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06917 Grabo / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Am Anger 25
06917 Arnsdorf / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06917 Schöneicho / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Mauken Nr. 25
06917 Kleindröben / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06917 Rade / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Luch 25
06918 Seyda / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06918 Mellnitz / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06918 Gentha / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06918 Morxdorf / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Hauptstr. 25
06926 Holzdorf / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06926 Reicho / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06926 Buschkuhnsdorf / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06926 Neuerstadt / Stadt Jessen (Elster)
Max Mustermann
Dorfstr. 25
06926 Mönchenhöfe / Stadt Jessen (Elster)

Die Weinbau-Ausstellung
Ein regional-historischer Anziehungspunkt im Jessener Land

Jessen ist um einen Anziehungspunkt reicher. Seit dem 2. August 1999 hat die Weinbau-Ausstellung des Vereins auf dem Weingut Hanke seine Türen geöffnet. Vieles gibt es hier rund um den Wein zu sehen:
Neben den für den Weinbau erforderlichen Gerätschaften, wie Weinberghacken oder Weinpressen, sind alte Dokumente, Fotos, Karten, Weinflaschen mit historischen Etiketten, wertvolle Gläser, Korkmaschinen, Weinfässer und Weinballons ausgestellt. Fotoreihen informieren über die Arbeiten im Weinberg und über die Bergung der alten Weinpresse aus dem Presshaus Rehayn in Schweinitz (heutiger Standort an der B 187 vor dem "BergschIößchen").

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