Neuigkeiten

Außenstellen der Stadt Jessen (Elster)
Veranstaltungen zum Wochenende
Zunehmender Bedarf an gepflegtem Wohnraum
Die Weinbau-Ausstellung


Gratulation zu Ehejubiläen und Geburtstagen

Die Stadtverwaltung gratuliert mit Beginn des Jahres 2012 im Mitteilungsblatt

ab Vollendung des 70. Lebensjahres zum Geburtstag
und
zu Ehejubiläen aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages (wenn beim Meldeamt vorliegend).

Wer gegen diese Gratulationen etwas einzuwenden hat, wird gebeten, seine Daten schriftlich beim Meldeamt der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11 sperren
zu lassen.


Austeilung der Geflügelimpfstoffe! Samstag, 04.02.2012.
Die Austeilung erfolgt durch die Tierärztliche Praxis am Weinberg in Schweinitz.

Ort Wo genau Zeit
Jessen Parkplatz-Arbeitsamt 08.00 – 08.25 Uhr
Gerbisbach ehem. Kindergarten 08.30 – 08.45 Uhr
Schöneicho Bushaltestelle 08.50 – 09.00 Uhr
Hemsendorf ehem. Gaststätte 09.10 – 09.20 Uhr
Gorsdorf ehem. Gemeindeamt 09.25 – 09.35 Uhr
Listerfehrda Gaststätte 09.45 – 09.55 Uhr
Elster Gemeindeamt 10.00 – 10.15 Uhr
Lüttchenseyda Bushaltestelle 10.20 – 10.30 Uhr
Gentha Bushaltestelle 10.35 – 10.45 Uhr
Ruhlsdorf Gemeindeamt 10.55 – 11.05 Uhr
Leipa Feuerwehr 11.10 – 11.20 Uhr
Arnsdorf Kindergarten 11.30 – 11.40 Uhr

Am Montag, dem 06.02.2012, findet in unserer Praxis in der Zeit von 15 – 16 Uhr die Geflügelimpfstoffausgabe für Nachzügler statt. Sie finden uns in Schweinitz, Weinberge 39a, gegenüber vom Obsthof Zwicker.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Dölz und Frau Meißner unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0 35 37/20 23 25.


Anmeldung der Schulanfänger in der Stadt Jessen für 2013

Die Stadtverwaltung Jessen bittet alle Eltern, deren Kinder bis zum 30.06.2013 das sechste Lebensjahr vollenden, zur Anmeldung der künftigen Schüler in die Jessener Schulen.

Kinder, die in der Zeit bis zum 30.06.2013 das 5. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch angemeldet werden, wenn sie die für
den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Das Kind ist persönlich vorzustellen. Die künftigen Schüler werden
nach Anmeldung an der Schule, durch die Schule zur ärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt angemeldet.

Anmeldetermine

Grundschule „Max Lingner“
Alte Gorsdorfer Straße 10, 06917 Jessen (Elster)
Dienstag, 21.02.2012 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch, 22.02.2012 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Einzugsbereich der „Max Lingner“ Schule

Ortsteil Arnsdorf
Ortsteil Battin
Ortsteil Düßnitz
Ortsteil Gerbisbach
Ortsteil Gorsdorf
Ortsteil Grabo
Ortsteil Hemsendorf
Ortsteil Jessen (Elster)
Ortsteil Kleindröben
Ortsteil Klöden
Ortsteil Leipa
Ortsteil Mauken
Ortsteil Rade
Ortsteil Rehain
Ortsteil Ruhlsdorf
Ortsteil Schöneicho
Ortsteil Schützberg

Grundschule Schweinitz
OT Schweinitz, Obere Weinberge 3
06917 Jessen (Elster)
Donnerstag, 23.02.2012 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Einzugsbereich der Schule Schweinitz

Ortsteil Buschkuhnsdorf
Ortsteil Dixförda
Ortsteil Glücksburg
Ortsteil Großkorga
Ortsteil Holzdorf
Ortsteil Kleinkorga
Ortsteil Klossa
Ortsteil Kremitz
Ortsteil Linda
Ortsteil Lindwerder
Ortsteil Mönchenhöfe
Ortsteil Mügeln
Ortsteil Neuerstadt
Ortsteil Reicho
Ortsteil Schweinitz
Ortsteil Steinsdorf
Ortsteil Zwuschen

Grundschule Seyda
OT Seyda, Triftstraße 39, 06917 Jessen (Elster)
Montag, 20.02.2012 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Einzugsbereich der Schule Seyda

Ortsteil Gentha
Ortsteil Lüttchenseyda
Ortsteil Mark Friedersdorf
Ortsteil Mark Zwuschen
Ortsteil Mellnitz
Ortsteil Morxdorf
Ortsteil Naundorf
Ortsteil Schadewalde
Ortsteil Seyda
Gemeinde Gadegast

Falls der Termin der Anmeldung nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir darum, mit der betreffenden Schule einen neuen Termin zu vereinbaren.

Hinweis:
Werte Eltern, wir weisen ausdrücklich nochmals darauf hin, dass Ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule angemeldet werden müssen, in deren
Schuleinzugsbereich sich ihr Ortsteil/Gemeinde befindet.
Ein Antrag für Ausnahmegenehmigung zur Beschulung in einer anderen Grundschule kann nur von dieser Schule an Sie ausgegeben werden. Die Entscheidung,
ob Ihr Kind eine andere Schule besuchen kann, erfolgt durch das Landesverwaltungsamt Halle (Saale).

Brettschneider
Bürgermeister


Was gibt es Neues in unserer Stadt ?

• Auflösung der Öko-Tour Sanierungsgesellschaft bis 30.09.2012 beschlossen
• Holzdorfer Karnevals Club (HKC) feiert 30-jähriges Bestehen
• „Heimatkalender 2012 für das Jessener Land“ am 18.11.öffentlich vorgestellt
• Fernsehen des MDR zeichnete unter anderem auf dem Obsthof Zwicker und bei Holzbildhauer Wolfgang Dittrich in Schweinitz sowie im Holzdorfer Heimatmuseum
für die Sendereihe „Sachsen-Anhalt heute“ auf.
• Am 17.11. wurde in Schweinitz mit dem Ausbaggern der Schwarzen Elster begonnen.
• Deichbauarbeiten zwischen Kremitz und Mönchenhöfe, Premsendorf und Arnsnesta und in Klossa laufen und sollen Ende 2012 beendet sein.
• Eingeschränkte Verkehrsfreigabe der Jüteboger Straße in Seyda
• Battiner Kindertagesstätte „Battiner Burgspatzen“ feiert mit Oma-Opa-Tag ihr 5-jähriges Bestehen
• Als Mittelpunkt der Weihnachtsmärkte wurden in Jessen, Schweinitz und Seyda vom Jessener Bauhof große Weihnachtbäume aufgestellt.
• Schüler der Jessener Schulen gestalten begeisternde Weihnachtsfeiern und Konzerte
• Neue Schrankenanlage am Holzdorfer Bahnübergang
• Kegelbahn in Kleinkorga wieder eröffnet
• Sicherungen am Amthaus und Denkmal in Schweinitz wegen der Arbeiten an der Schwarzen Elster
• Am 03.12. Großbrand in der alten Mühle in Jessen
• Sanierungsarbeiten in der Kirche in Gerbisbach gehen weiter
• Elster-Gebiet ist Modelregion für Pilotprojekt zur Schaffung von Maßnahmen zur Regulierung des Wasserhaushaltes in der gesamten Region
• Älteste Einwohnerin der Stadt, Frau Frieda Münch, im Alter von 108 Jahren verstorben.
• Neues Unternehmen – plus6 Werkzeuge GmbH & Co.KG – bezieht Sitz in der ehemaligen Druckerei im Gewerbepark Jessen


Wichtige Mitteilung der Meldebehörde zur Versendung der Informationsbriefe durch das Finanzamt

Nachdem die ersten Bürger die Briefe mit den gespeicherten Daten (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale-ELStAM) vom jeweiligen Finanzamt erhalten haben, möchten wir Ihnen dazu einige Hinweise geben.

Bitte überprüfen Sie hierzu unbedingt die dortige Eintragung. Sollten Sie auf den zugesandten ausgedruckten Daten Fehler feststellen, wenden Sie sich bitte dringend an Ihr zuständiges Finanzamt und lassen diese Fehler dort korrigieren. (fehlerhafte Eintragungen sind z. B. verschiedene Konstellationen von Steuerklassen 4/4 in 3/5 oder fehlerhafte Eintragungen von Kinderfreibeträgen und Kirchenzugehörigkeit)

Anträge zur Korrektur bzw. Änderung können über das Internet www.ofd.sachsen-anhalt.de → elektronische Lohnsteuerkarte→ Anträge/Vordrucke Lohnsteuer herunter geladen werden bzw. auch für unseren Einzugsbereich gemeldeten Bürger bei der Stadt Jessen abgeholt werden.


Zuwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden im Gebiet der Schwarzen Elster (MB Nr. 441 Donnerstag, den 17. Februar 2011)

Das Land Sachsen-Anhalt hat die Stadt Jessen über das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt darüber in Kenntnis gesetzt, dass Zuwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden im Gebiet der Schwarzen Elster und im Saalekreis als Projektförderung auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (RELE FP3221) gewährt werden.

Hierzu liegen bei der Stadt Jessen an der Anmeldung Antragsformulare vor.

Die beim Landkreis Wittenberg bzw. bei der Stadt Jessen bereits eingereichten Registrierbögen mit den dazugehörigen Unterlagen werden durch die Stadt Jessen zurückgesandt mit dem Hinweis, dass eine erneute Antragsstellung notwendig wird:

Wer kann beantragen?
• Privatpersonen, welche durch Hochwasser im Zeitraum September/Oktober 2010 Schäden an Gebäuden wie z.B. Wohngebäuden, Nebengebäuden, Einfriedungen zu verzeichnen haben

Nach derzeitigem Stand sind zuwendungsfähige Ausgaben:
• Sanierung der Fassade
• Sanierung Fenster und Außentüren
• Abbruch/Erneuerung von Innenputz an Wand und Decke
• Kosten Trockenlegung Mauerwerk
• Nachrangig Einfriedungen, Abbrüche sowie Maßnahmen an Nebengebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen
• Unklar ist derzeit, inwieweit Stromkosten für die Trocknung zuwendungsfähig sind
Förderfähig sind Planungsleistungen (max. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben), Firmenleistungen, Materialleistungen, Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Höhe der Förderung
• es können bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Nettokosten gefördert werden

Mindesthöhe der entstandenen förderfähigen Kosten:
3.400 € brutto (Mindesthöhe der Zuwendung 1.000€)

Der Antrag muss enthalten:
• Antragsformular (erhältlich bei der Stadt Jessen)
• Erklärung zur Hochwasserbetroffenheit (Formblatt)
• 3 Angebote der jeweiligen Leistungen
• Bilder vom Gebäude bzw. der Maßnahme und zur Hochwasserbetroffenheit

Wichtiger Hinweis:
Anerkannt werden nur überwiesene Firmenrechnungen nach dem 01.10.2010 gegen Vorlage des Kontoauszuges.

Fristen:
Die vollständigen Unterlagen sind über die Stadt Jessen spätestens bis 30.04.2011 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten/Anhalt in Dessau einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Da eine Stellungnahme der Stadt Jessen zur Maßnahme erforderlich ist, sind die vollständigen Anträge bis zum 31.03.2011 bei der

Stadt Jessen (Elster)
Frau Kunze
Schlossstraße 11
06917 Jessen (Elster)

einzureichen.


Am 9. Mai startete der Zensus 2011 auch in Jessen und seinen Stadtteilen

Am 9. Mai startete der Zensus 2011 in Deutschland und somit auch in Jessen. Die früher sogenannte Volkszählung beruht auf einer EU-Verordnung aus dem Jahre 2008, die vorschreibt, dass alle Mitgliedsstaaten in einem regelmäßigen Turnus von 10 Jahren bestimmte Daten zur Bevölkerung und Wohnsituation ihrer Einwohner erheben.

In Litauen, Lettland, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Griechenland und Großbritannien wurde schon gezählt. Den spätesten Erhebungsstichtag hat Schweden mit dem 31. Dezember 2011. Letztmalig gezählt wurde in der BRD 1987, in der ehemaligen DDR 1981. Der Zensus 2011 ist das augenblicklich größte Projekt in der amtlichen Statistik. Dabei setzen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf die Teamarbeit mit den Kommunen.

In Sachsen-Anhalt haben 37 kommunale Erhebungsstellen ihre Arbeit aufgenommen, darunter auch die Erhebungsstelle in Jessen. Die Hauptaufgaben sind die
Durchführung der Haushaltestichprobe, die Befragung an Sonderanschriften (Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften) und die Klärung von Unstimmigkeiten.
Ein besonderes Augenmerk beim Zensus 2011 liegt auf dem Datenschutz. So werden die Daten durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen zu den Rechenzentren der statistischen Ämter gesichert. Außerdem werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Bei der Nutzung allgemein zugänglicher
Netze werden dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren angewendet.

Es soll jeder zehnte Einwohner beim Zensus 2011 befragt werden. Ich bitte Sie eindringlich, dass Sie den Fragebogen ausfüllen. Es werden sich Interviewer bis Ende Juli bei zufällig ausgewählten Haushalten melden. Die Teilnahme ist Pflicht. Wer sich weigert, muss mit einem Zwangsgeld rechnen.

Mehr erfahren Sie über den Zensus 2011 in Deutschland im Internet unter www.zensus2011.de.

Görlitz
Erhebungsstellenleiter


Zensus 2011

Der Zensus, auch Volkszählung genannt, ist eine Erhebung zur Bevölkerung und deren Erwerbs- und Wohnsituation. Durch die europäische Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 wurde der Zensus für alle Mitgliedsstaaten angeordnet.

Der Zensus 2011 wird in Deutschland nach einem neuen weitgehend registergestützten Verfahren durchgeführt, das sich erheblich von den früheren Volkszählungen unterscheidet. Die Mehrheit der Bevölkerung wird dabei keine Auskunft geben müssen. Nach Vorgaben des Zensusgesetzes 2011 werden vorhandene Verwaltungsregister genutzt. Zur Qualitätssicherung der Ergebnisse sowie zur Gewinnung von Daten, für die in Deutschland keine Register verfügbar sind, werden ergänzende Befragungen durchgeführt. Dazu zählen die
• Gebäude- und Wohnungszählung
• Haushaltsbefragung (bei ca. 10% der Haushalte)
• Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Ab dem Zensusstichtag am 9. Mai 2011 werden etwa 80.000 Interviewerinnen und Interviewer (im Gesetz werden sie als Erhebungsbeauftragte bezeichnet) in ganz Deutschland unterwegs sein, um die Befragungen für den Zensus 2011 durchzuführen. Die Statistischen Landesämter führen die postalische Gebäude- und Wohnungszählung durch. Für die Durchführung der Haushaltebefragung sowie der Befragung an Sonderanschriften (Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften) wurden Erhebungsstellen aufgebaut. In Sachsen-Anhalt wurde in 37 Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine solche Erhebungsstelle eingerichtet, u. a. auch eine in Jessen. Leiter der Erhebungsstelle ist Herr Norbert Görlitz, der die Durchführung des Zensus 2011 zusammen mit Frau Schmidt koordinieren wird.

Erhebungsstelle Stadt Jessen
Schloßstr. 11 • 06917 Jessen (Elster)
Tel. 03537 / 276 – 656 (Frau Schmidt)
E-Mail: zensus2011@jessen.de
Weitere Informationen unter: www.zensus2011.de und www.statistik.sachsen-anhalt.de


Wichtige Mitteilung des Meldeamtes

Nach der Veröffentlichung der Listen mit den Straßenumbenennungen und Hausnummernänderungen im Mitteilungsblatt
Nr. 437 vom 07.10.2010 möchten wir nochmals darüber informieren, dass die

Änderung der Straßennamen im Personalausweis innerhalb von 6 Monaten

durchgeführt werden muss. In den Ortsteilen werden gesonderte Vor-Ort-Termine durchgeführt. Diese werden in einem der nächsten Mitteilungsblätter
bekannt gegeben.


Brettschneider
Bürgermeister

 


Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle - Auszug Amtsblatt/2008/Nr. 20 (27.09.2008)

Ab 15. Oktober ist im Landkreis Wittenberg das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden möglich:

Lutherstadt Wittenberg und Stadt Wörlitz
15. Oktober bis 30. November sowie 15. Februar bis 31. März
montags bis freitags, 09.00 bis 17.00 Uhr und
samstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

übriges Kreisgebiet
(ohne Stadt Bad Schmiedeberg mit den Ortsteilen Bad Schmiedeberg, Großwig und Moschwig)
15. Oktober bis 31. März
montags bis freitags, 09.00 bis 17.00 Uhr
samstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die in der Verordnung aufgeführten Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten. Ausnahmen von der Verordnung bedürfen der schriftlichen Genehmigung
der unteren Abfallbehörde.

Weitere Information:
www.landkreis-wittenberg.de/Aktuelles/Amtsblatt/
2008/Nr. 20 (27.09.2008) oder
www.landkreis-wittenberg.de/Landkreis/Kreisrecht/
Umwelt und Abfallwirtschaft


Wichtige Information zu den Straßenumbenennungen und Hausnummernänderungen

Am 7. Oktober 2010 erscheint im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) die komplette Übersicht aller in unserer Stadt erfolgten Straßenumbenennungen
mit den dazu gehörigen Hausnummernänderungen. Diese Änderungen sind ab 01.11.2010 wirksam.

Die ursprünglichen Straßennamensschilder bleiben noch 1 Jahr installiert, werden aber durch einen roten Querbalken
ungültig gemacht. Bei der Hausnummernänderung gilt entsprechend § 8 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung
der Stadt Jessen (Elster), dass die alte Hausnummer während einer Übergangszeit von 1 Jahr neben der neuen
Hausnummer angebracht sein darf. Die alte Nummer ist rot zu durchkreuzen, jedoch so, dass sie noch lesbar ist.
Die Veröffentlichung erscheint aufgrund des großen Umfangs nur einmal. Bitte werfen Sie die Veröffentlichung
nicht weg, sondern legen Sie diese ordentlich ab.

Brettschneider, Bürgermeister


Wichtige Mitteilung des Meldeamtes zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Für das Jahr 2010 wurden durch das Meldeamt der Stadt letztmalig Lohnsteuerkarten ausgestellt und versandt. Im Jahr 2011 behalten diese weiterhin ihre Gültigkeit und zwar grundsätzlich einschließlich der darauf eingetragenen Freibeträge.

Die Zuständigkeit geht ab dem 01.01.2011 von den Städten und Gemeinden auf das Finanzamt über, sodass sich der Bürger dann mit allen Anliegen rund um die Lohnsteuermerkmale an sein Finanzamt wenden muss.

Ordnungsamt


Pressemitteilung zu Windeignungsgebieten

die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg möchte darüber informieren, dass derzeit der Sachliche Teilplan für die Windenergienutzung einschließlich Umweltbericht erarbeitet wird. Es wurden noch keine neuen Gebiete als Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festgelegt.
Kein Investor oder Projektentwickler erhielt flächenverbindliche Zusagen.

Die Regionale Planungsgemeinschaft distanziert sich von den Schreiben dieser Firmen, die sich an die Grundstückseigentümer, Pächter und Bewohner wenden, um entsprechende Grundstücke zu pachten.
Die Firmen haben keine rechtliche Grundlage, neue Windeignungsgebiete zu benennen, da die Planungshoheit bei der Regionalen Planungsgemeinschaft liegt.

gez. Koschig
Vorsitzender

Regionale Planungsgemeinschaft
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)

www.regionale-planungsgemeinschaft-anhalt-bitterfeld-wittenberg.de


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG


Wichtige Information des Meldeamtes zu Reisen in die USA

Einreise mit vorläufigen Reisepässen nicht mehr möglich
(MB Nr. 337, 01.06.2006)

Ab 1. Mai 2006 müssen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Dies hat die US-Regierung jetzt der Bundesregierung mitgeteilt. 

Wer ab Mai 2006 ohne Visum in die USA reisen möchte, sollte einen regulären (roten) Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bzw. 5 Jahren bei unter 26-Jährigen Personen) beantragen. Diese Reisepässe sind von der neuen Visumregelung der USA nicht betroffen. 

Sowohl die elektronischen Reisepässe mit digitalem Gesichtsbild als auch die regulären Pässe, die vor dem 01.11.2005 ausgestellt wurden und noch keinen Chip enthalten, ermöglichen weiterhin die visumfreie Einreise in die USA. 

Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wie vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, beispielsweise Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder zu Arbeits- bzw. Studienzwecken das Land aufsuchen. Für sie besteht grundsätzlich eine Visumpflicht. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt unter http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/sicherheitshinweise.html


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG  (MB Nr. 335, 04.05.2006)

Information der Steuerverwaltung
Entsprechend der durch den Stadtrat beschlossenen Haushaltssatzung wurden die Hebesätze für die Gemeindesteuern in Jessen wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliches Vermögen 280 v.H.

b) für bebaute und unbebaute Grundstücke 370 v.H.

2. Gewerbesteuer 350 v.H. 

Die Steuerzahler erhalten in den nächsten Tagen geänderte Bescheide, die die Hebesatzanpassung zum Inhalt haben. Barkzahler beachten bitte die neue ausgewiesene Fälligkeit der Nachzahlung bei Ihren Überweisungen.
Bedenken Sie bitte auch, dass sich für die Straßenreinigungsgebühr, sowie für die Hundesteuer keine Veränderungen ergeben. Hier gelten demnach die Mehrjahresbescheide vom Januar 2005 für die Folgejahre weiter, sofern sich in den Besteuerungsgrundlagen nichts geändert hat.
Für die Steuerzahler der 2004 neu eingemeindeten Stadtteile gelten die Hebesatzerhöhungen nicht, sie erhalten auch keine geänderten Bescheide.
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Besteuerung von Grundeigentum anhängig. Insofern ist die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Jessen im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1644/05 anhängige Verfahren gemäß § 165 Abs.1 Satz 2 der Abgabenordnung vorläufig, soweit sie selbst genutztes Wohneigentum betrifft.
Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die Erhebung von Grundsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahingehend zu verstehen, dass die angefochtenen Regelungen des Grundsteuergesetzes als verfassungswidrig angesehen werden.
Eventuelle gesetzliche Änderungen werden von Amts wegen durch die Stadtverwaltung Jessen berücksichtigt, ein Einspruch bzw. ein Widerspruch ist insoweit nicht erforderlich.

Brettschneider
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung  (MB Nr. 334, 20.04.2006)

Wichtiger Hinweis zu Hausschlachtungen

Herr DVM Heinz Puhlmann, Kirschweg 59 in 06917 Jessen (Elster) ist vereinbarungsgemäß zum 31.03.2006 als amtlicher Tierarzt aus dem Dienstverhältnis mit dem Landkreis Wittenberg ausgeschieden.

Die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen wird für

das Stadtgebiet Jessen sowie die Stadtteile Leipa, Arnsdorf, Ruhlsdorf, Gentha, Gorsdorf-Hemsendorf, Gerbisbach und Schöneicho seit dem 01.04.2006 von

Herrn
Dr. Olaf Beetz
Weinberge 39
06928 Schweinitz / Stadt Jessen (Elster)
Tel. : 03537 / 202325

wahrgenommen.

Die Tätigkeit der Tierarztpraxis von Herrn Puhlmann wird dadurch aber nicht berührt. Tierbesitzer können dort auch weiterhin die tierärztliche Betreuung ihrer Tiere in Anspruch nehmen.

Dr. Kasan
Amtstierarzt Landkreis Wittenberg


Hinweis des Ordnungsamtes

Ordnung und Sauberkeit an öffentlichen Entsorgungsbehältern

Die Ordnung und Sauberkeit an öffentlichen Entsorgungsbehältern wird leider immer wieder von einigen Mitbürgern missachtet.

Wie z. B. an den Containern für Glasentsorgung im Stadtteil Lindwerder festgestellt, werden teilweise Gegenstände hinterlassen, welche weder in diese Behälter noch neben diese gehören.

Es sollte jeder Bürger mit dafür sorgen, dass auch das Umfeld dieser Standtorte sauber gehalten wird und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubter Müllentsorgung nicht notwendig werden.

Brettschneider
Bürgermeister


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Wichtiger Hinweis des Ordnungsamtes

Erforderliche lichte Höhe bei Bäumen, Hecken und Sträuchern

Bei Kontrollen muss immer wieder festgestellt werden, dass an vielen Straßen, Gehwegen und Plätzen die Bäume, Hecken und Sträucher nicht die erforderliche lichte Höhe für den Verkehr besitzen. Jeder Eigentümer sollte prüfen und dafür sorgen, dass seine Bäume, Hecken oder Sträucher nicht in den Straßenraum oder in den Gehwegbereich hineinragen.

Bei Straßen ist eine Höhe von 4,5 Metern und ein seitlicher Abstand von der Fahrbahn von 1,0 Meter, bei Geh- und Radwegen eine Höhe von 2,5 Metern als Freiraum einzuhalten.

Oft ragen Hecken oder Sträucher durch den Zaun auf die Fahrbahn oder den Gehweg, was zu einer Gefahr für Passanten werden kann. Bitte kontrollieren und stellen Sie vorhandene Mängel noch vor Einbruch des Winters ab.

Hiermit wird darauf hin gewiesen, dass es in der nächsten Zeit verstärkt weitere Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Lichtraumprofils geben wird und gegebenenfalls Auflagen hierzu erteilt werden.

Brettschneider, Bürgermeister


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Außenstellen der Stadt Jessen (Elster)

Außenstellen der Stadtverwaltung Jessen befinden sich in folgenden Stadtteilen:

SEYDA
Postanschrift: OT Seyda, Burgstraße 5, 06917 Jessen (Elster)
Telefon: 035387 42201
Fax:        035387 71368
Außenstellenleiter: Herr Johannes Nerenz

HOLZDORF
Postanschrift: OT Holzdorf, Hauptstraße 130, 06917 Jessen (Elster)
Telefon: 035389 82038
Fax:        035389 81714
Außenstellenleiter: Herr Johannes Nerenz

Die Außenstellen Seyda und Holzdorf der Stadtverwaltung haben wie folgt geöffnet:

Außenstelle Seyda:
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Außenstelle Holzdorf:
Dienstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: geschlossen

Abweichende Termine können unter Seyda 03 53 87/4 22 01 bzw. Holzdorf 03 53 89/8 20 38 vereinbart werden.

Was Sie in unseren Außenstellen erledigen können:

Folgende Einzahlungen können in die Barkassen der Außenstellen getätigt werden:
Grund-, Hunde- und Gewerbesteuern,
Pachten und Mieten,
Nutzungsentgelte,
Gewässerunterhaltungsbeiträge,
Kindergarten- und Hortgebühren
Standgelder
Sondernutzungsgebühren
Sonstige Gebühren, wie z.B. Friedhof u.a.

Die Eheschließungsräume in Holzdorf und Seyda stehen den Bürgern weiterhin zur Verfügung.


Amtliche Bekanntmachung

Mitteilung der Friedhofsverwaltung der Stadt Jessen (Elster)

Aus gegebenen Anlass, weist die Friedhofsverwaltung der Stadt Jessen nochmals darauf hin, dass bei der Selbstberäumung von Grabstellen Antrags- bzw. Mitteilungspflicht des Nutzungsberechtigten besteht.

Für den Stadtfriedhof Jessen (Elster) sowie die in kommunaler Verwaltung liegenden Friedhöfe der Stadtteile der Stadt Jessen (Elster) ist die derzeit geltende Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Jessen vom 30.10.2001 maßgebend. Darin ist geregelt, dass dem Nutzungsberechtigtem einer Grabstelle obliegt, die Grabmalanlagen vor Ablauf der Ruhefrist entfernen zu können, also eine Grabstelle zu beräumen.

In jedem Fall bedarf es jedoch eines Antrages bei der Friedhofsverwaltung, um der Kontrollpflicht bei Selbstberäumungen nachzukommen. Dieses Antragsverfahren ist völlig unkompliziert und kann durchaus telefonisch erfolgen. Der ausgefüllte Antrag wird dem Nutzungsberechtigten dann zugeschickt und ist anschließend unterschrieben bei der Friedhofsverwaltung wieder abzugeben. Die Antragstellung kann auch zu den Sprechzeiten bei der Verwaltung direkt erfolgen.

Bei dieser Antragstellung sowie bei der Selbstberäumung wird keinerlei Gebühr fällig.

Wir fordern daher alle Nutzungsberechtigten auf, sich an dieses Prinzip zu halten. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Richter, Bereich Friedhofswesen bei der Stadtverwaltung Jessen, Zimmer 1.25, Telefon: 03537/276-5, gern zur Verfügung.

Brettschneider
Bürgermeister


Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen - Kleiner Waffenschein

Seit dem 1. April 2003 sind durch das neue Waffengesetz veränderte Regelungen zum Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in Kraft getreten. Das Führen der genannten Schusswaffen, das heißt das zugriffsbereite und schussbereite Beisichtragen außerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume sowie des eigenen befriedeten Besitztums, bedarf nunmehr einer Erlaubnis, des ,,Kleinen Waffenscheines". Dieser Kleine Waffenschein kann bei der Waffenbehörde des Landkreises Wittenberg beantragt werden. Die Gebühr für die Erteilung dieser Erlaubnis beträgt 50,00 Euro. Zu beachten ist, dass es auch trotz eines kleinen Waffenscheines weiterhin verboten ist, bei der Teilnahme an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen Waffen (jeglicher Art) zu führen. Geblieben ist die grundsätzliche Regelung, dass der Erwerb und der Umgang mit diesen Schreckschuss-, Reizstoff- bzw. Signalwaffen nur Personen gestattet ist, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit diesen Schusswaffen dürfen diese Personen ohne behördliche Erlaubnis innerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume sowie des eigenen befriedeten Besitztums oder mit Zustimmung des Eigentümers in einem anderen befriedeten Besitztum umgehen und schießen. Pyrotechnische Munition darf jedoch nur parallel mit der allgemeinen Erlaubnis zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern zur Jahreswende verschossen werden.


Die Weinbau-Ausstellung
Ein regional-historischer Anziehungspunkt im Jessener Land

Jessen ist um einen Anziehungspunkt reicher. Seit dem 2. August 1999 hat die Weinbau-Ausstellung des Vereins auf dem Weingut Hanke seine Türen geöffnet. Vieles gibt es hier rund um den Wein zu sehen:
Neben den für den Weinbau erforderlichen Gerätschaften, wie Weinberghacken oder Weinpressen, sind alte Dokumente, Fotos, Karten, Weinflaschen mit historischen Etiketten, wertvolle Gläser, Korkmaschinen, Weinfässer und Weinballons ausgestellt. Fotoreihen informieren über die Arbeiten im Weinberg und über die Bergung der alten Weinpresse aus dem Presshaus Rehayn in Schweinitz (heutiger Standort an der B 187 vor dem "BergschIößchen").

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